Seite 1 von 1

Elektronischer Rechtsverkehr beN RA-Mico

Verfasst: 20.01.2022, 14:12
von Carmen1965
Hallo,

ich kämpfe hier gerade mit mir, vielleicht auch völlig überflüssig.

Wir nutzen hier im Büro das beN über RA-Micro (E-Notarpostfach). Nun ist es ja so, dass wir seit dem 01.01. den gesamten Schriftverkehr mit den Gerichten elektronisch versenden müssen.

RA-Micro lässt im elektronischen Rechtsverkehr zurzeit aber nur Registersachen und Grundbuchverfahren zu.

Muss ich jetzt alles andere direkt über das E-Notarpostfach versenden, also Anschreiben eingescannen, Anlagen signieren pp.?

Dann frage ich mich aber, wie ich diese Sachen betiteln soll. Ich habe nur die Möglichkeit, als Nachrichtentyp "allgemeine Nachricht an Registergericht", "HR-Beteiligter an Registergericht", "allgemeine Nachricht an Grundbuchamt" und "allgemeine Nachricht an Notar" anzuwählen.

Wie macht Ihr das? Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken?

Liebe Grüße