Urkundenverzeichnis Gegenstand

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Nicessje
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#1

04.01.2022, 09:52

Ich vermisse bei den von der Bundesnotarkammer vorgegebenen den UVZ-Gegenständen die reine "Unterschriftsbeglaubigung".

Weiß jemand, was ich hier alternativ angeben muss / kann / soll?
Nicessje
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#2

04.01.2022, 12:00

Ergänzend stelle ich noch die Frage, wo ich die UVZ-Gegenstände insgesamt als Liste ausdrucken kann?
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Katty
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#3

04.01.2022, 20:28

Ich würde bei Gegenstand Löschungsbewilligung o.ä. angeben und ein Feld weiter wird eingegeben U-Begl ohne Enwurf (für die Statistik am Jahresende).
Hokulani
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#4

05.01.2022, 21:16

Du trägst nicht direkt über XNP ein sondern über dein Notarprogramm? Bei XNP gibt's das wohl.. Das Problem wurde schon diverse Male in Facebookgruppen diskutiert.
Nicessje
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#5

06.01.2022, 14:14

Richtig, ich trage es über unser Notarprogramm ein und möchte es dann später hochladen.
Ich habe heute gesehen, dass es unmittelbar in XNP neben dem Reiter "Gegenstand" einen weiteren Reiter "Urkundenart" gibt, dort kann ich dann wohl "Beglaubigung von...." auswählen.
Inwieweit das jedoch Einfluss auf den Gegenstand hat, konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen, da ich -wie zu Beginn erwähnt- über unser Notarprogramm die Eintragung vornehme.
ulisun
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#6

07.01.2022, 15:49

Im UVZ gibt es beim Geschäftsgegenstand zwei Zeilen. In der ersten Zeile wird der aus Geschäftsgegenstand aus den bei UVZ hinterlegten Geschäftsgegenständen ausgewählt (z.B. Löschungsbewilligung). In die zweite Zeile kann dann Unterschriftsbeglaubigung o.E. eingetragenw werden.

in der nächsten Zeile ist die Urkundenart anzugeben. Das ist später für die Urkundenstatistik.
Baas
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#7

09.01.2022, 11:14

ulisun hat geschrieben:
07.01.2022, 15:49
Im UVZ gibt es beim Geschäftsgegenstand zwei Zeilen. In der ersten Zeile wird der aus Geschäftsgegenstand aus den bei UVZ hinterlegten Geschäftsgegenständen ausgewählt (z.B. Löschungsbewilligung). In die zweite Zeile kann dann Unterschriftsbeglaubigung o.E. eingetragenw werden.

in der nächsten Zeile ist die Urkundenart anzugeben. Das ist später für die Urkundenstatistik.
Das halte ich insoweit für falsch, als weder bei Gegenstand noch im Feld darunter ("Zusatz") die Urkundenart (hier also Unterschriftsbegl.ohne Entw.) einzugeben ist. Die Urkundenart ist NUR in dem entsprechenden Feld auszuwählen. Diese Angabe ist jetzt (anders als bei der Urkundenrolle) Bestandteil des Eintrags (§ 9 Nr. 5 NotAktVV) und dient NICHT nur der Statistik. Die Urkundenart auch bei dem Geschäft anzugeben, wäre doppelt gemoppelt. Man muss sich das wie eine weitere Spalte in der Urkundenrolle vorstellen. Direkt neben dem Gegenstand also eine Spalte Art. Da würde es einem sofort "ins Auge springen", und man würde nicht bei Gegensand z.B. LöBew. UBegl. ohne Entwurf und direkt in die Spalte daneben nochmals UBegl. ohne Entwurf schreiben.
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