Urkunde verbinden

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Farmgirl81
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#1

09.12.2021, 12:36

Hallo zusammen,
wir sind hier groß am "diskutieren"... Ich brauch mal eure Hilfe...
Wir haben eine Nachverpfändung beurkundet. An diese Urkunde soll nun eine beglaubigte Fotokopie der Grundschuldbestellung beigefügt werden.
Wir verbinde ich diese bzw. wie wird die dann gesiegelt?
Dass beide Urkunden verbunden werden müssen, ist mir klar.
Stellt sich mir nun die Frage:

Reicht bei der Nachverpfändung bei den Unterschriften das Farbdrucksiegel und ich siegel mit dem Prägesiegel auf der letzten Seite beim Beglaubigungsvermerk der angehängten Grundschuld??

Iwie finde ich nichts wirklich in Beantwortung auf meine Fragen...
Danke schon mal im Voraus.
LG Farmgirl81
Helena
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#2

11.12.2021, 16:43

Da gibt es m.E. keine "Vorschriften". Du kannst auch zweimal Farbdrucksiegel nehmen und auf der letzten Seite oder sogar Rückseite die "Strippe" mit dem Prägesiegel zusätzlich anbringen. Wichtig ist nur, dass beide Urkunden, also Haupturkunde und Anlage mit "Strippe" verbunden und dann gesiegelt werden.

Ich setze das Prägesiegel immer bei der Haupturkunde neben die Unterschrift des Notars und bei beglaubigten Anlagen zur Haupturkunde ist der Beglaubigungsvermerk entweder direkt in der Haupturkunde zu finden (damit erübrigt sich die zusätzliche Beglaubigung) oder ich verwende das Gummisiegel.
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