Das Problem ist nur:
Auf mich hört keiner.
Teilungsgenehmigung
Die Dame vom Bauordnungsamt sagte, dass sie in dem Fall (da unbebaut) ein Negativattest erteilt, aber die Voraussetzungen hierfür die gleichen sind als wenn sie die Genehmigung erteilt! Das ist ja der Mist! Und die beim Katasteramt wissen wohl auch nicht weiter, da es für die wohl unüblich ist, dass bei einem unbebautem Grundstück so ein Lageplan gem. § 17 BauPrüfVO erforderlich ist, zudem kostet dieser auch wohl noch ein paar hundert €... Aber was soll ich machen, wenn die vom Bauamt den haben will....!?
- Lena
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Wie wäre es bei Gericht/Grundbuchamt anzurufen und fragen ob die Genehmigung/Negativattest wirklich erforderlich ist?!
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Wenn der Vermessungsauftrag beim Katasteramt gestellt worden ist, sollten diese sich am besten auch um die "Formalien" kümmern. Das dürfte doch eigentlich kein Problem sein, denn die selbständigen ÖbVIs machen das ja schließlich auch. Sich da als Vermessungs-"Laie" dazwischenzuschieben bringt bloß Durcheinander.
Das Gericht wird das nicht prüfen, sondern verweist auf das Gesetz.
Die einzige Stelle, die hier Auskunft geben kann, ist das Katasteramt.
Wenn ich eine Kopie des Kaufvertrages mitz Lageplan dem Katasteramt zur Verfügung stelle, ist das Katasteramt in der Lage, die Vermessung ohne wenn und aber durchzuführen. Schließlich hat das Katasteramt auch entsprechende amtliche Lagepläne.
Die einzige Stelle, die hier Auskunft geben kann, ist das Katasteramt.
Wenn ich eine Kopie des Kaufvertrages mitz Lageplan dem Katasteramt zur Verfügung stelle, ist das Katasteramt in der Lage, die Vermessung ohne wenn und aber durchzuführen. Schließlich hat das Katasteramt auch entsprechende amtliche Lagepläne.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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eben deswegen hab ich ja gefragt, wer die TG überhaupt "haben will".. hat das GBA die "angefordert" wenn nicht, dann mach dir keinen Plan, sondern reich die EU ein und dann wirste ja sehen
Hmmm, also die vom Bauordnungsamt sagte mir, die Vermessung der Teilfläche erfolgt erst wenn dort das Negativattest bzgl. der Teilung vorliegt.
Von daher brauch ich das wahrscheinlich schon...
Im Vertrag steht auch, dass das eine Fälligkeitsvoraussetzung ist. Ich zitiere mal:
"...vermessen ist und dem Not. die für die Identifizierung der verkauften Teilfläche erforderlichen Unterlagen sowie die weiter erforderlichen behördlichen und privatrechtlichen Genehmigungen und Verzichtserkl. vorliegen."
Von daher brauch ich das wahrscheinlich schon...
Im Vertrag steht auch, dass das eine Fälligkeitsvoraussetzung ist. Ich zitiere mal:
"...vermessen ist und dem Not. die für die Identifizierung der verkauften Teilfläche erforderlichen Unterlagen sowie die weiter erforderlichen behördlichen und privatrechtlichen Genehmigungen und Verzichtserkl. vorliegen."
Was hat das Bauordnungsamt überhaupt mit der Vermessung zu tun?Hmmm, also die vom Bauordnungsamt sagte mir, die Vermessung der Teilfläche erfolgt erst wenn dort das Negativattest bzgl. der Teilung vorliegt.
- Lena
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Sorry aber ich versteh immer noch nicht warum das Bauordnungsamt was mit Vermessung zu tun hat... Mag sein dass es bei euch anders läuft als bei uns. Aber da läuft die Vermessung übers Katasteramt und als die Teilungsgenehmigung (die hier 2004 abgeschafft worden ist) noch gebraucht wurde, wurde die auch vom Katasteramt erteilt und zum Grundbuchamt eingereicht...
Liebe Grüße
Lena
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