Teilungsgenehmigung

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brainy
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#1

25.09.2007, 08:59

Guten Morgen!

Bei mir hat sich heut morgen noch eine neue Frage ergeben (mein Chef ist in momentan weg und sonst kann ich eigentlich keinen hier fragen, die Bücher hab ich auch schon durch...) Also, hier mal die Fakten:

GKV, Grundstück soll geteilt werden, d.h. Teilfläche muss vermessen werden, die vermessene Fläche muss vom Notar identifiziert werden und die Teilungs-Genehmigung muss einholt werden. Nun ist es ja so, dass man praktisch mit drei verschiedenen Stellen bei der Stadt zutun hat (Vermessungs- und Katatsteramt, Planungs- und Bauordnungsamt und das Liegenschaftsamt) Nun sagt das Planungs- und Bauordnungsamt, dass für die Teilung ein Lageplan in 3-facher Ausf. nach § 17 BauPrüfVO benötigt wird...
D.h. ja, dass sie einen Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermesser brauchen. Nun ist ja bereits der Antrag auf Vermessung beim Vermessungs- und Katasteramt bereits gestellt.
Meine Frage ist jetzt: Wenn ich den Antrag auf Vermessung beim Katasteramt gestellt habe, bekommen wir dann von dort automatisch auch anschließen einen amtlichen Lageplan oder muss der extra beantragt werden???

Ich hoffe ihr könnt mir was dazu sagen!?

LG
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Lotti
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#2

25.09.2007, 09:44

Wenn Ihr den Antrag auf Vermessung gestellt habt, erhaltet Ihr anschließend auch einen Lageplan. Ansonsten kannst Du dort auch anrufen, die übermitteln Dir dann einen. So funktioniert das zumindest bei uns.
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Jupp03/11

#3

25.09.2007, 09:52

Ich gehe davon aus, dass das zu vermessende Grundstück bebaut ist. Ansonsten benötigst du in aller Regel keine Teilungsgenehmigung.
brainy
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#4

25.09.2007, 09:56

Nein, es ist nicht bebaut. Es handelt sich um ein unbebautes Waldgebiet mit daraufstehenden Tannen.
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Lotti
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#5

25.09.2007, 12:50

@jupp03: natürlich benötigt man eine Teilungsgenehmigung, auch bei unbebauten Flurstücken.
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Lena
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#6

25.09.2007, 13:03

Nein - das wurde in den meisten Bundesländern schon 2004 abgeschafft.
Beim DNotI findet man eine Übersicht wo man noch eine Teilungsgen. braucht...
http://www.dnoti.de/DOC/2005/Teilungsgenehmigung-2.doc
Liebe Grüße
Lena

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#7

25.09.2007, 14:08

der lageplan muss nicht schon vermessen sein, es reicht ein aktueller.. die wollen nur sehen, inwieweit die grenzen berücksichtigt werden..
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Lotti
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#8

25.09.2007, 16:42

Danke Lena :wink1 :wink1

War aber wieder klar, hier in Nds. brauchen wir für alles eine Genehmigung und wenn keine benötigt wird ein Negativattest.
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#9

25.09.2007, 17:17

Na ja, wieso auch einfach... so sind sie halt die Niedersachsen :mrgreen:

Ich hab heut auch mal wieder einen "Rüffel" gekriegt weil ich die Veräußerungsanzeige nicht dabei hatte... fast jedes andre Bundesland akzeptiert das Übersenden einfacher Kopien und braucht keine VA mehr... Nur die neuen BL und Niedersachsen net... Muss halt immer was besondres sein :wink:

Schönen Feierabend allerseits :wink1
Liebe Grüße
Lena

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brainy
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#10

26.09.2007, 09:28

Ja ja, die guten alten Genehmigungen....

Ich komm aus NRW und wir brauchen hier wirklich für alles Genehmigungen!
Ich kenne das alles gar nicht ohne Veräußerungsanzeigen pp

In dem jetzigen Fall bzgl. der Teilung mussten wir einen Vermessungsantrag stellen, die Teilung beantragen und Vorkaufsrechtverzichtserkl. einholen... ja, da kommt Freude auf :roll: :roll: :roll:
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