Teilungsgenehmigung

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Jupp03/11

#11

26.09.2007, 09:42

in NRW braucht man in aller Regel keine Teilungsgenehmigung mehr.
brainy
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#12

26.09.2007, 10:34

hmmm, also ich mach das hier nicht so oft...

Aber jetzt, wo ich hier so einen Fall habe muss ich mich ja damit auseinandersetzen (auch wenn es schwer fällt)

Hab jetzt auch mal im Gesetz und im Internet nachgesehen und bin ich auch auf § 8 BauO NRW gestoßen, daraus ergibt sich doch, dass eine Teilungsgenehmigung erforderlich ist, oder!?

Hab ja auch schon Antrag auf Teilungsgen. beim Bauordnungsamt gestellt und die wollen nun noch einen Lageplan von einem öffentlich bestellten Vermesser. D.h. ich würde jetzt ein Antrag an das Katasteramt stellen, mit der Bitte um Übersendung eines Lageplans in 3 facher Ausf. gem. § 17 BauPrüfVO.

Wenn eine Teilungsgen. nicht erforderlich wäre, dann würden die das doch sagen, oder wie ist das?

Oh Gott, bin jetzt ganz verunsichert... :(
Jupp03/11

#13

26.09.2007, 10:46

In § 8 Abs. 1 steht, dass zur Teilung von b e b a u t e n Grundstücken die Genehmigung erforderlich ist.
Wenn ich also einen Antrag auf Erteilung einer Teilungsgenehmigung bei der Behörde stelle, bekomme ich ein Negativattest und zahle dafür Kosten. Ich habe jedoch von diesem Attest nichts.

Ich würde den zuständigen Sachbearbeiter des Bauordnungsamtes anrufen und fragen, ob die beantragte Gen. überhaupt erforderlich ist.
brainy
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#14

01.10.2007, 10:03

Oh Gott....Diese Sache lässt mich einfach nicht in Ruhe... :(

Ich weiß hier einfach gar nicht mehr weiter...Die Sache ist jetzt schon so verstrickt :cry:

Hab jetzt beim Katasteramt einen Lageplan gem. § 17 BauPrüfVO angefordert (in diesem § 17 steht u.a., dass die Teilungslinie als farblich unterlegte neue Grenze eingezeichnet sein muss - siehe § 17 Nr. 1 d))
Jetzt hat mir das Katasteramt den Lageplan ohne diese Einzeichnung zukommen lassen....Ich könnt heulen!!!

So ein Mist! Weiß jetzt auch nicht weiter...Hab da angerufen und der vom Katasteramt meint, er kennt diesen § 17 gar nicht...Er erkundigt sich jetzt und meldet sich dann wieder...

Kann es denn sein, dass die Linie erst nach Vermessung eingetragen wird, oder können die das auch vorher schon!? Die haben dort die Daten ja vorliegen, so wie es geteilt werden soll....

Ich weiß auch nicht wie wichtig diese farbliche Einzeichnung für das Bauamt ist!?

HILFEEEEE!!
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Lena
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#15

01.10.2007, 10:12

Wieso wird nicht einfach ein Vermesser beauftragt, der die Teilung durchführen soll?

Wenn du einen einfachen Lageplan beim Katasteramt beantragt hast, ist da natürlich keine neue Grenze drin.

Normalerweise muss der Eigentümer die Teilung beantragen. Das macht er entweder beim Katasteramt, die die Vermessung dann durchführen, nach Vermessung 2 neue Flurstücksnummern vergeben und auch den neuen Lageplan erstellen. Oder er geht halt bei einen öffentlich bestellten Vermesser, der das für ihn alles erledigt (geht dann meistens schneller als nur beim Amt)

Ich versteh ehrlich gesagt nicht wirklich, warum ihr euch als Notariat damit auseinandersetzt...

Und wegen der Wichtigkeit der farblichen Einzeichnung... schonmal den § durchgelesen? Weiß ja nicht für welches Bundesland du suchst... aber dann würd ich mir den mal angucken...
Liebe Grüße
Lena

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brainy
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#16

01.10.2007, 10:19

Mein Chef hat dem Käufer das angeboten, dass er den Vermessungsantrag stellt (beim Katasteramt!)

Den haben wir auch bereits gestellt! Nur haben wir davon noch nichts gehört (12.9. gestellt) und die vom Bauamt wollen amtl. Lageplan gem. § 17 BauPrüfVO wegen der Teilungsgen. bzw. Negativattest.

Ich hab nun beim Katasteramt Antrag auf Erteilung eines Lageplans gem. § 17 BauPrüfVO gestellt und habe einen Plan ohne Einzeichnung erhalten...

Welchen § soll ich mir durchlesen???

PS: Komme aus NRW
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#17

01.10.2007, 10:29

Ich meinte den § 17 BauPrüfVO...

Das mit der Teilungsgenehmigung... normal braucht man sie doch fast gar nicht mehr. Guck mal beim DNotI unter Arbeitshilfen, da gibts ein extra Dokument wo näheres zu drin steht (ich galbu Link hatte ich hier schonmal gepostet)...

Und wenn ihr die Vermessung beantragt musst du natürlich die EInzeichnung erst mal selbst vornehmen. Das Bauamt will ja wissen wo was geteilt werden soll und wenn ihr Antragsteller seid (ich würd meinen Notar erwürgen dafür) dann müsst ihr denen das schon vorgeben...

Macht man ja auch so wenn eine noch nicht geteilte Grundstücksfläche verkauft wird und der Lageplan als Anlage zum Kaufvertrag genommen wird. Dann wird ja auch von den Beteiligten oder dem Notar die Trennlinie eingezeichnet...
Gast

#18

01.10.2007, 10:44

Hattet Ihr am beim GKV denn keinen Lageplan mit Einzeichnung dabei?

Könnte ja Probleme mit der Bestimmtheit des Kaufgegenstands geben, oder wie habt Ihr das gemacht?
brainy
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#19

01.10.2007, 11:09

Es ist echt der Wahnsinn....
Bin nur noch am telef. mit Katasteramt und Bauordnungsamt....es ist zum Mäuse melken!

Natürlich habe ich mir den § 17 BauPrüfVO durchgelesen (eigentlich kann man sagen studiert...) und zum GKV haben wir auch als Anlage einen Lageplan genommen (dies war aber kein amtlicher-mein Chef hat den aus dem Internet vom Katasteramt ausgedruckt, farblich und dann mit rot die Teilung eingezeichnet). Diese Anlage haben wir auch zu jeder Abschrift des GKVs genommen, so dass alle Stellen bei der Stadt dies vorliegen haben!

Jetzt hat mir die vom Bauordnungsamt gesagt, dass die Teilungslinie auf jeden Fall eingez. sein muss (vor Vermessung, vermessen wird erst nach Teilungsgen. bzw. in diesem Fall nach Erteilung des Negativattestes).
Da es hier ein unbebautes Grundstück ist wird ein Negativattest erteilt-die Voraussetzungen dafür sind aber gleich!
Mir wurd jetzt vom Bauord.-Amt auch gesagt, dass das Katasteramt eine Anfrage dorthin stellen muss, ob Baulasten bestehen!?
Sie hat mir nun geraten-um das Verfahren zu beschleunigen-dass wir diese Anfrage schon mal stellen sollen...Jetzt sollen wir auch noch die Arbeit vom Katasteramt übernehmen! Aber auf der anderen Seite würde es den Verfahrensgang beschleunigen...Weiß jetzt langsam nicht mehr weiter, mein Chef ist ja momentan nicht da (erst wieder Mitte Okt.) und die Vertreterin wollt ich damit eigentlich nicht behelligen, da sie davon wahrscheinlich auch keine Ahnung hat....sie ist eigentlich keine Notarin, nur RAin...
cerreto
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#20

01.10.2007, 22:07

Wie Jupp oben schon geschrieben hat, braucht man nach § 8 BauO NRW die Teilungsgenehmigung nur bei bebauten Grundstücken. Ein Negativzeugnis ist nach der BauO NRW nicht vorgesehen. Im Übrigen ist die TG dem GBA nicht vorzulegen.

Ich würde mir also bei unbebautem Grundbesitz keinen weiteren Streß machen.

Grüße
cerreto
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