Quotelung der Notar-Kostenrechnung

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Helena
Foren-Praktikant(in)
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Beruf: Notarfachangestellte
Software: Andere

#1

11.11.2021, 20:44

Guten Abend allerseits,

ich habe in einem anderen Notariat angefangen und nutze nun eine andere Software; vorher RA-Mirco, jetzt CVC Notre.

Heute wollte ich eine Notarkostenrechnung "quoteln". Bei RA-Mirco war das gar kein Problem: Wir haben eine Kostenrechnung erstellt mit einer Rechnungsnummer, die gleichlautend an die Kostenschuldner adressiert wurde mit dem Zusatz, dass hierauf gemäß den vertraglichen Vereinbarungen nur der Betrag X von dem Einzelnen zu zahlen ist. Auf die Gesamtschuldnerschaft wurde ebenfalls hingewiesen. Da die Rechnung bei RA-Micro ins Word übernommen wird, kann man dort zusätzlichen Text, wie z.B. Belehrungen oder Klarstellungen auch nach Buchung der Rechnung formulieren, dann speichern und ausdrucken - fertig.

Bei CVC funktioniert dies nicht. Das Programm kann einzelne oder jede einzelne Position der Rechnung quoteln, aber nicht die Gesamtsumme einer Rechnung. Das sieht sehr merkwürdig in der Rechnung aus - da die tatsächlich angefallenen Gebühren klein geschrieben links erscheinen und der gequotelte Betrag dann rechts als Rechnungsposition zum KV ausgewiesen wird. Es ist auch nicht möglich, die Rechnung in Word textlich zu überarbeiten, um z. B. Belehrungen aufzunehmen hinsichtlich der Gesamtschuldnerschaft.

Vom Support wurde sogar mitgeteilt, dass meine bisherige Handhabe absolut falsch wäre, weil jeder Kostenschuldner seine eigene Rechnungsnummer erhalten müsste. :augenreib
Ich habe versucht zu erklären, dass die Rechnungsidentifizierung durch die einmalige Vergabe der Rechnungsnummer (Rechnungsnummer – § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG) gewährleistet ist und dass die interne vertragliche Quotelung nicht über der gesetzlichen Regelung der Gesamtschuldnerschaft im GNotKG steht. Es gab auch noch nie Probleme mit Wirtschafts- oder Kostenprüfern bei den RA-Mirco Quoten-Rechnungen. Wurde nicht erhört :kopfkratz

M.E. bedeutet dies, sollte einer der Schuldner seine Rechnung nicht zahlen, kann ich aus solch einer CVC-Rechnung letztendlich nicht den gesamten Rechnungsbetrag vollstrecken, sondern lediglich die Quote, d.h., ich müsste eine neue Rechnung erstellen und das ganze Prozedere geht von vorn los.

Hat jemand Erfahrung mit CVC? Wie werden bei Euch Quoten-Rechnungen erstellt? Und wo steht eigentlich, wie es richtig geht, wenn ich falsch liege? :nachdenk

Liebe Grüße
Helena :wink1
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