Verlosung Eintragung in Urkundenrolle?

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crazyreno
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#1

25.10.2021, 15:01

Hallo :wink1 ,

leider habe ich hier im Forum und in unserer sonstigen Fachliteratur nicht viel über Verlosungen herausfinden können. Mein Chef soll den Hergang einer Verlosung beurkunden. Als Gebühr würde ich jetzt Nr. 23200 ansetzen und nicht Nr. 21200, da sich die Amtstätigkeit nicht nur auf die Protokollierung des Ergebnisses beschränkt. Richtig? Zweite Frage: Ich gehe davon aus, dass diese Beurkundung in die UR eingetragen werden muss? Aber wer sind die Beteiligten? Die "Veranstalter" der Verlosung (in diesem Fall eine Gemeinde)? Oder der Notar? Oder gar beide?

Für Hilfe wäre ich dankbar.

Liebe Grüße sendet crazyreno :wink1
Martin Filzek
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#2

26.10.2021, 17:36

Veranstalter der Verlosung - den Notar einzutragen ist abwegig.
Was hat die Gemeinde denn verlost? Nach dem Wert dieser Gegenstände würde sich der Wert richten, vgl. Kommentarliteratur zu KV 23200.

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crazyreno
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#3

28.10.2021, 09:13

Lieben Dank für die Antwort . Dann werde ich die Gemeinde in die UR eintragen. Es ging um Bauplätze, die streng genommen, nicht ver-, sondern ausgelost wurden.

Viele Grüße sendet crazyreno :-)
Martin Filzek
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#4

28.10.2021, 13:37

Dann ist die Frage des richtigen Geschäftswertes m. E. nicht einfach. Wenn man berücksichtigt, dass die Bauwilligen, welche die "Auslosung" gewinnen, die Baugrundstücke ja nicht geschenkt bekommen, sondern nur in der Zuteilung bevorzugt werden gegenüber denen, die nicht ausgelost werden, dürfte ein Wert nach § 36 GNotKG richtig sein, entweder ausgehend vom Auffanghilfswert ein - je nach Zahl der Grundstücke und Bedeutung - multiplizierter Betrag der 5.000 €, oder vielleicht auch ein Schätzwert nach billigem Ermessen von 10 - 30 % des Verkehrswertes aller zugelosten Grundstücke.
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