Vergütung nach RVG?

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mausebacke64
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#1

25.09.2021, 09:48

Hallo an alle Notariats-Asse,

kennt sich jemand aus und kann mir folgende Frage beantworten?

Vorbereitung einer notariellen Urkunde mit Wahrnehmung der Beurkundung und sodann Abwicklung etc.?

Setzt für die Vergütung RVG an oder welche Gebühren sind in Ansatz zu bringen?

Leider bin ich auf dem Gebiet des Notariats nicht bewandert und hoffe, dass Ihr mir bitte helfen könnt.

Dankeschön
Liebe Grüße und bleibt gesund.
Hokulani
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#2

26.09.2021, 23:04

Nein. Abgerechnet wird nach GNotKG
mausebacke64
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#3

27.09.2021, 06:38

Vielen Dank.
Könntest Du mir evtl. auch die entsprechenden §§ bitte mitteilen

Dankeschön
Hokulani
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#4

27.09.2021, 21:01

Dazu wäre es gut zu wissen, um welche Art der Urkunde es geht.. Was gemacht wurde etc..

Hast du keine Kollegen, die dir helfen können?
mausebacke64
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#5

29.09.2021, 06:24

Danke für die halbe Antwort .

Und nein, die hätte ich wohl zuerst gefragt
Martin Filzek
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#6

29.09.2021, 13:17

Lies im Gesetz § 23 Abs. 3 RVG. Da sind die entsprechenden §§ des GNotKG genannt.
Die Frage betrifft das Anwaltsgebührenrecht und hat deshalb mit der gewählten Notariats-Rubrik weniger zu tun, Gabe entspr. Verschiebung nach dort bei den Administrtoren beantragt.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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