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Formlose Genehmigung mit elektr. Signatur als Anlage zur UR

Verfasst: 27.07.2021, 09:26
von Mahani
Hallo Zusammen,

wir haben einen Verpfändungsvertrag über Geschäftsanteile beurkundet. Die vertretenen Banken (Kreditgeber) wurden vollmachtlos vertreten. Diese haben die Urkunde mittels elektronischer qualifizierter Signatur genehmigt. Sie wollen nun, dass ihre Genehmigungserklärungen mit der elektronischen qualifizierten Signatur als beglaubigte Kopie zur Urschrift genommen wird.

Geht das?? Wie soll da mein Beglaubigungsvermerk aussehen? Kann mir jemand helfen?