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Vollstreckbare Kostenrechnung

Verfasst: 27.02.2021, 08:34
von Mahani
Guten Morgen.

Ich möchte einem Mandanten zwei Kostenrechnungen zustellen, wo jeweils nur ein Teilbetrag gezahlt wurde.

Wie lautet denn meine Klausel auf der Rechnung?

Re: Vollstreckbare Kostenrechnung

Verfasst: 27.02.2021, 16:44
von Martin Filzek
ich empfehle, als sicherste Lösung, in den neuen Kostenberechnungen am Schluss nach der Endsumme die jeweils erhaltenen Teilzahlungen abzuziehen (analog § 19 Abs. 2 Nr. 5 GNotKG, wonach ja auch gezahlte Vorschüsse abzuziehen sind), also z. B. bei Rechnung über 888,22 Euro am Schluss nach

insgesamt 888,22 Euro
abzüglich Teilzahlung vom 13.02.2021 200,--- Euro
= 688,20 Euro

Rechtsmittelbelehrung, Zahlungsaufforderung, Unterschrift Notar

Vollstreckungsklausel dann wie immer, vgl. diverse Muster hierzu in Fachliteratur.

Wenn ich es richtig übersehe, ist auf diese Frage in der Kommentarliteratur zu §§ 19, 89 bisher gar nicht oder wenig eingegangen.

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Re: Vollstreckbare Kostenrechnung

Verfasst: 08.03.2021, 11:36
von Mahani
Super, vielen Dank!