Vollstreckung aus Notarkostenberechnung

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Himmelskoerper
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#1

26.02.2021, 13:25

Hallo.

Ich will die Vollstreckung aus unserer Notarkostenberechnung einleiten.

Es sind zwei Personen Gesamtschuldner mit unterschiedlichen Adressen.

In der Klausel benenne ich die beiden ja als Gesamtschuldner. Muss ich aber jetzt zwei vollstreckbare Ausfertigungen der Kostenberechnung erstellen oder reicht eine?

Grüße
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sh161
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#2

01.03.2021, 16:42

Ich bin mir nicht sicher, aber ich würde wohl eine Rechnung erstellen und beiden nacheinander zustellen.
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Himmelskoerper
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#3

09.03.2021, 11:38

Hallo Danke für die Antwort

Nur zur Info:

Ich habe beim zuständigen Gerichtsvollzieher nachgefragt, nachdem ich tagelang vergeblich versucht habe, diesen zu erreichen.
Ich habe eine Ausfertigung als Gesamtschuldner fertig gemacht und zwei beglaubigte Abschriften davon für die Zustellung an die beiden Gläubiger.
Der GV sagt, das wäre für ihn so ok.

Grüße
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