Hallo.
Ich will die Vollstreckung aus unserer Notarkostenberechnung einleiten.
Es sind zwei Personen Gesamtschuldner mit unterschiedlichen Adressen.
In der Klausel benenne ich die beiden ja als Gesamtschuldner. Muss ich aber jetzt zwei vollstreckbare Ausfertigungen der Kostenberechnung erstellen oder reicht eine?
Grüße
Vollstreckung aus Notarkostenberechnung
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Hallo Danke für die Antwort
Nur zur Info:
Ich habe beim zuständigen Gerichtsvollzieher nachgefragt, nachdem ich tagelang vergeblich versucht habe, diesen zu erreichen.
Ich habe eine Ausfertigung als Gesamtschuldner fertig gemacht und zwei beglaubigte Abschriften davon für die Zustellung an die beiden Gläubiger.
Der GV sagt, das wäre für ihn so ok.
Grüße
Nur zur Info:
Ich habe beim zuständigen Gerichtsvollzieher nachgefragt, nachdem ich tagelang vergeblich versucht habe, diesen zu erreichen.
Ich habe eine Ausfertigung als Gesamtschuldner fertig gemacht und zwei beglaubigte Abschriften davon für die Zustellung an die beiden Gläubiger.
Der GV sagt, das wäre für ihn so ok.
Grüße
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