Guten Morgen,
müssen bei Handelsregisteranmeldungen eigentlich auch die Anlagen, also z.B. Gesellschafterbeschlüsse, mit zur Urkundenrolle genommen werden?
Ich bin mir da nicht ganz sicher. Eine ehemalige Kollegin hat es nicht gemacht. Ist das so richtig?
Gesellschafterbeschlüsse zur Urkundenrolle?
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also, wenn die Beschlüsse beurkundet sind, werden sie als eigene Urkunde eingetragen, aber sonst nicht. oder hab ich keine Frage falsch verstanden ? Meinst du vielleicht die Urkundensammlung (also den Urkundskasten)?
p. s.: ich wurde damals auch einfach so reingeschubst , die Zeit hat mich eine Sache gelehrt: Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten
p. s.: ich wurde damals auch einfach so reingeschubst , die Zeit hat mich eine Sache gelehrt: Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten
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Hallo,
ja, ich meine die Urkundensammlung (hier sagen sie Rolle ). Also wenn wir einen nicht von uns beurkundeten Beschluss haben, ob dieser dann auch zur Sammlung hinter die Anmeldung kommt, weil es ja eine Anlage ist.
ja, ich meine die Urkundensammlung (hier sagen sie Rolle ). Also wenn wir einen nicht von uns beurkundeten Beschluss haben, ob dieser dann auch zur Sammlung hinter die Anmeldung kommt, weil es ja eine Anlage ist.
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin
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Nein, das wäre sehr unüblich und ist auch auf keinen Fall vorgeschrieben. Dir HR.-Anmeldung ist ja eine Entwurfsurkunde mit U.-Begl., die dann mit Antrag, zu dem weitere Anlagen kommen, zum HR. eingereicht wird. Anders wäre es bei beurkundeten Erklärungen, zu denen Anlagen genommen sind, die dann natürlich zur Urschrift gehören.
Aber wenn man es aus irgendwelchen Gründen trotzdem macht, schadet das natürlich auch nicht. Damit die Urkundensammlung nicht zu dick wird, sollte man das aber nur ganz ausnahmsweise mit besonderen Gründen machen und in der Regel auf keinen Fall.
Aber wenn man es aus irgendwelchen Gründen trotzdem macht, schadet das natürlich auch nicht. Damit die Urkundensammlung nicht zu dick wird, sollte man das aber nur ganz ausnahmsweise mit besonderen Gründen machen und in der Regel auf keinen Fall.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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ach ja, mit Urkundenrolle ist bei uns übrigens auch das Buch gemeint, in das die Urkunden eingetragen und mit Nummern versehen werden. Urkundensammlung ist bzw. sind die Urkundskästen, in die Urkunden alle aufbewahrt werden. Wenn du noch fragen hast, gerne wieder melden, ich bin auch so angefangen