Notarkostensache

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
Lotte94
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 21.10.2008, 23:43
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Herne

#1

04.11.2020, 13:41

Hallo Ihr Lieben,

wir haben beim Landgericht eine Notarkostensache durchgeführt. Das Gericht hat die Einwendungen der Antragstellerin/Kostenschuldnerin gegen unsere Kostenberechnung zurückgewiesen und mitgeteilt, dass die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt werden.

Die Notariatsmitarbeiterinnen wurden als Zeuginnen gehört und haben Auslagenverzicht erklärt.

Können/Müssen wir da jetzt noch etwas abrechnen? Und falls ja, stellen wir eine Rechnung an die Kostenschuldnerin oder wie funktioniert das????

LG
Lotte
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2194
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

05.11.2020, 22:32

Ich vermute mal, dass das Landgericht übersehen hat, dass in I. Instanz überhaupt keine Gerichtskosten anfallen.
Wenn Ihr irgendwelche Kosten als Notar geltend machen wollt, müsste die Erstattung außérgerichtlicher Kosten angeordnet worden sein, was wohl nicht der Fall ist, und im Übrigen sind wohl für die eigene Vertretung des Notars keine Gebühren oder Auslagen entstanden, die ihr geltend machen könntet, so dass ich mal vermute, dass weiter nichts zu veranlassen ist.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Lotte94
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 66
Registriert: 21.10.2008, 23:43
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Herne

#3

09.11.2020, 10:10

Vielen lieben Dank!
Antworten