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Notarkostensache

Verfasst: 04.11.2020, 13:41
von Lotte94
Hallo Ihr Lieben,

wir haben beim Landgericht eine Notarkostensache durchgeführt. Das Gericht hat die Einwendungen der Antragstellerin/Kostenschuldnerin gegen unsere Kostenberechnung zurückgewiesen und mitgeteilt, dass die Kosten des Verfahrens der Antragstellerin auferlegt werden.

Die Notariatsmitarbeiterinnen wurden als Zeuginnen gehört und haben Auslagenverzicht erklärt.

Können/Müssen wir da jetzt noch etwas abrechnen? Und falls ja, stellen wir eine Rechnung an die Kostenschuldnerin oder wie funktioniert das????

LG
Lotte

Re: Notarkostensache

Verfasst: 05.11.2020, 22:32
von Martin Filzek
Ich vermute mal, dass das Landgericht übersehen hat, dass in I. Instanz überhaupt keine Gerichtskosten anfallen.
Wenn Ihr irgendwelche Kosten als Notar geltend machen wollt, müsste die Erstattung außérgerichtlicher Kosten angeordnet worden sein, was wohl nicht der Fall ist, und im Übrigen sind wohl für die eigene Vertretung des Notars keine Gebühren oder Auslagen entstanden, die ihr geltend machen könntet, so dass ich mal vermute, dass weiter nichts zu veranlassen ist.

Re: Notarkostensache

Verfasst: 09.11.2020, 10:10
von Lotte94
Vielen lieben Dank!