Umschreibung der Vollstreckungsklausel

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AnjaZ
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#1

03.11.2020, 12:31

Die Bank (Gläubigerin) hat uns die 2. und vollstreckbare Ausfertigung der GS übersandt mit der Bitte, die Zwangsvollstreckungsklausel wegen der dinglichen Ansprüche betreffend das Grundbuch XX auf der Schuldnerseite auf A als Erbin des verstorbenenen B umzuschreiben. Die Rechtsnachfolge ist durch eröffenetes notarielles Testament nachgewiesen. Eine Grundbuchberichtigung ist bislang noch nicht erfolgt.

Die Text der Klausel habe ich im Schöner/Stöber 16. Auflage RdNr. 2062 gefunden.

Nun aber meine Frage zur Praxis.

Mir liegt die vollstreckbare Ausfertigung der GS vor. Dort ist ein Vermerk angenäht, dass diese Ausfertigung der Gläubgerin zum Zwecke der ZV erteilt wird. Nähe ich jetzt einen weiteren Vermerk im Sinne von RdNr. 2062 Schöner/Stöber an diese Ausfertigung? Womit ich mich schwer tue ist, dass die Klausel umgeschrieben werden soll, denn eigentlich ist es doch eine Neuerteilung der Klausel? Oder denke ich da falsch?

An die Urschrift muss natürlich auch ein entsprechender Vermerk genäht werden.

Wer kann helfen und hat jemand ein schönes Muster?
Gruß Anja
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#2

03.11.2020, 13:16

AnjaZ hat geschrieben:
03.11.2020, 12:31
... Womit ich mich schwer tue ist, dass die Klausel umgeschrieben werden soll, denn eigentlich ist es doch eine Neuerteilung der Klausel? Oder denke ich da falsch? ...
Es ist eine Klauselumschreibung (§ 797 Abs. 2 i.V.m. § 727 ZPO).
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AnjaZ
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#3

04.11.2020, 08:49

Vielen Dank für die Info. Dann werde ich mal die Klauselumschreibung vorbereiten.
Gruß Anja
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