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Geldwäschegesetz (GwG)

Verfasst: 23.10.2020, 09:51
von Nicessje
Der Notar ist zur Dokumentation verpflichtet, ob für das Rechtsgeschäft ein geringes, mittleres oder höheres Risiko eingeschätzt wird.

Nun steht bei uns die Frage im Raum, ob diese Dokumentation über die Einschätzung zur Urschrift genommen werden muss oder ob die Aufnahme hierüber in die Beiakte (z.B. Verfügungsbogen) ausreichend ist.

Gibt es genau zu dieser Fragestellung Literatur? :thx

Re: Geldwäschegesetz (GwG)

Verfasst: 25.10.2020, 20:22
von Hokulani
Verfügungsbogen..
So steht in der Anwendungsempfehlung der BNotK zum GwG