Geldwäschegesetz (GwG)
Verfasst: 23.10.2020, 09:51
Der Notar ist zur Dokumentation verpflichtet, ob für das Rechtsgeschäft ein geringes, mittleres oder höheres Risiko eingeschätzt wird.
Nun steht bei uns die Frage im Raum, ob diese Dokumentation über die Einschätzung zur Urschrift genommen werden muss oder ob die Aufnahme hierüber in die Beiakte (z.B. Verfügungsbogen) ausreichend ist.
Gibt es genau zu dieser Fragestellung Literatur?
Nun steht bei uns die Frage im Raum, ob diese Dokumentation über die Einschätzung zur Urschrift genommen werden muss oder ob die Aufnahme hierüber in die Beiakte (z.B. Verfügungsbogen) ausreichend ist.
Gibt es genau zu dieser Fragestellung Literatur?