Gläubiger von Uraltrechten nicht auffindbar

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Stromberg
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#1

06.10.2020, 17:10

Hallo,

ich brauche eine Entscheidungshilfe:

ich habe ein Grundbuch, in dem in Abt. III zwei Sicherungshypotheken eingetragen sind, und zwar eingetragen 1929 und 1931.

Die Gläubiger bzw. Rechtsnachfolger kann ich nicht ermitteln. Meine Überlegung, was vorteilhafter für alle Beteiligten (vor allem für die Käufer) ist:

Ein Aufgebotsverfahren hinsichtlich der Gläubiger oder aber die eingetragenen Summen beim Gericht hinterlegen. Wobei ich bei der Hinterlegung ja keine Löschungsbewilligung habe. Das Ausschlussurteil beim Aufgebotsverfahren wäre doch aber so etwas wie eine Löschungsbewilligung ....


Wie würdet Ihr entscheiden?

Danke
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