Farbdrucksiegel unter Anträgen an das Amtsgericht
Verfasst: 14.09.2020, 14:01
Hallo Ihr Lieben!!
In meiner Ausbildung ist leider betrieblich einiges auf der Strecke geblieben.
Bislang konnte ich mich immer an den für die Akte kopierten Anträgen orientieren aber seitdem ich eine neue Stelle angefangen habe, grübele ich immer wieder mal ob für gewisse Anträge denn das Farbdrucksiegel nötig ist oder halt eben nicht.
Kann mir hierzu jemand mal eine kurze Orientierungshilfe geben? Einen Leitsatz, gesetzliche Vorgaben oder ähnliches?
Mein Tätigkeitenbereich wächst und wächst und ich bin wirklich genervt von mir selbst, dass ich immer wieder aufs neue bei neuen oder seltenen Abwicklungssachen neu anfangen muss mir darüber Gedanken zu machen.
Vielen lieben Dank !!
In meiner Ausbildung ist leider betrieblich einiges auf der Strecke geblieben.
Bislang konnte ich mich immer an den für die Akte kopierten Anträgen orientieren aber seitdem ich eine neue Stelle angefangen habe, grübele ich immer wieder mal ob für gewisse Anträge denn das Farbdrucksiegel nötig ist oder halt eben nicht.
Kann mir hierzu jemand mal eine kurze Orientierungshilfe geben? Einen Leitsatz, gesetzliche Vorgaben oder ähnliches?
Mein Tätigkeitenbereich wächst und wächst und ich bin wirklich genervt von mir selbst, dass ich immer wieder aufs neue bei neuen oder seltenen Abwicklungssachen neu anfangen muss mir darüber Gedanken zu machen.
Vielen lieben Dank !!