Genehmigung zur Urkundenrolle?

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JB86
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#1

27.08.2020, 08:51

Hallo,

wenn wir einen Kaufvertrag beurkundet haben in dem eine Partei vollmachtlos vertreten wurde durch einen unserer Mitarbeiter und dafür jetzt die Genehmigung angefordert haben, die nicht von unserem Notariat ist, nehmt ihr dann eine beglaubigte Abschrift zu eurer Urkundenrolle an den Kaufvertrag? Hier wurde das immer so gemacht, jetzt meint eine Kollegin, dass das nicht nötig sei!
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Hokulani
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#2

27.08.2020, 21:33

Nötig ist es sicher nicht. Aber zur Vervollständigung und zu Beweiszwecken für später würde ich mindestens eine Kopie der Genehmigung anfügen. Dann sieht man auch in 70 Jahren noch, dass der KV tatsächlich rechtskräftig war
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Sternchen12
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#3

25.09.2020, 01:27

Also wir nehmen eine begl. Kopie wenn es von einem fremden Notar und eine einfache Kopie wenn die GenErkl. bei uns beglaubigt worden ist.
elena94
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#4

25.09.2020, 12:41

Wir machen es nicht. Sofern die Genehmigung bei uns u.-beglaubigt wird, kommt davon ja eh eine Kopie in die Urkundenrolle, eben nur an die Stelle ihrer eigenen UR-Nr. Wenn die Genehmigungserklärung von außerhalb kommt, scannen wir diese in die E-Akte und machen eine einfache Fotokopie für die Handakte, bevor wir das Original zum Grundbuchamt schicken.

Letztlich ließe sich im Zweifelsfall, wenn nötig, ja spätestens durch die Grundakten beim Grundbuchamt nachvollziehen, dass die Genehmigung erteilt worden war und der somit rechtskräftige Kaufvertrag daraufhin, inklusive Eigentumsumschreibung etc. pp., abgewickelt wurde.
Liebe Grüße :wink1
Eli
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