Aufbewahrung Fremdurkunden - elektronsicher Rechtsverkehr
Verfasst: 15.07.2020, 10:38
Hallo,
wir sind ein Notariat in Bayern und haben demgemäß sehr selten elektronischer Grundbuchverkehr.
Nun haben wir einen Kaufvertrag elektronisch vollzogen. Hierzu haben wir eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung der UniCredit Bank benötigt. Was macht man am besten mit dem Original der Löschungsbewilligung?
Unserem Kaufvertrag beifügen und mit in die Urkundensammlung nehmen, passt wohl nicht. In die Nebenakte gefällt mir nicht so recht, da nach Ende der Aufbewahrungsfrist eine originale notarielle Urkunde vernichtet werden würde.
Wir sind schon spaßeshalber auf die Idee gekommen, die Löschungsbewilligung an den beglaubigenden Notar zurückzusenden mit einem Begleitschreiben, dass die Löschung erfolgt ist und er das Original seiner Urkunde zurück erhält. Aber der wird sich auch bedanken....
wir sind ein Notariat in Bayern und haben demgemäß sehr selten elektronischer Grundbuchverkehr.
Nun haben wir einen Kaufvertrag elektronisch vollzogen. Hierzu haben wir eine notariell beglaubigte Löschungsbewilligung der UniCredit Bank benötigt. Was macht man am besten mit dem Original der Löschungsbewilligung?
Unserem Kaufvertrag beifügen und mit in die Urkundensammlung nehmen, passt wohl nicht. In die Nebenakte gefällt mir nicht so recht, da nach Ende der Aufbewahrungsfrist eine originale notarielle Urkunde vernichtet werden würde.
Wir sind schon spaßeshalber auf die Idee gekommen, die Löschungsbewilligung an den beglaubigenden Notar zurückzusenden mit einem Begleitschreiben, dass die Löschung erfolgt ist und er das Original seiner Urkunde zurück erhält. Aber der wird sich auch bedanken....