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Einzelvertretungsbefugnis

Verfasst: 08.07.2020, 06:46
von Findik
Hallo Ihr Lieben,

ich habe neu bei einem Notar angefangen, habe aber ursprünglich Refa gelernt. Daher bin ich in diesem Bereich absoluter Anfänger. Daher meine einfache Frage. Wie formuliere ich eine Einzelvertretungsbefugnis in einer Satzung. Ich soll nämlich in einer GmbH-Satzung von Gesamtvertretung auf Einzelvertretung ändern mit der Bedingung, dass jede Entscheidung vorher mit den jeweils anderen Geschäftsführern abgesprochen wird, außer wenn ein wichtiger Hinderungsgrund vorliegt.

Ich hoffe, mir kann hier jemand helfen.

Re: Einzelvertretungsbefugnis

Verfasst: 09.07.2020, 22:16
von Notariatsoldie
Die Formulierung könnte etwa lauten:
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft einzeln.
Im Innenverhältnis ist der handelnde Geschäftsführer verpflichtet, jede Entscheidung zuvor mit dem/den anderen Geschäftsführern abzusprechen - außer wenn ein wichtiger Hinderungsgrund vorliegt.

Die Beschränkung des handelnden Geschäftsführers kann nur im Innenverhältnis erfolgen, nicht aber gegenüber Dritten. Eine "Absprache mit den anderen Geschäftsführern" ist m.E. zu schwammig. Was ist z.B., wenn 2 der anderen Geschäftsführer für die Entscheidung und 2 andere dagegen sind?
Üblich ist, dass in der Satzung verankert wird, dass der Geschäftsführer für bestimmte Fälle, z.B. für Grundstücksgeschäfte, Übernahme von Bürgschaften, Rechtsgeschäfte in einer Höhe von ... EUR usw. der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf (die dann mit Mehrheitsbeschluss entscheidet). Dies sollte man mit dem Mandanten mal erörtern.