rangeinweisung grundschuld

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Stummel1
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#1

08.06.2020, 22:22

3 Grundschulden im Grundbuch

Die ersten 2 konnten seinerzeit unter ausnutzung des Abt II eingetragenen rangvorbehaltes eingetragen werden
Die dritte wurde an nächstoffener Rangstelle eingetragen, da Ausnutzung Rangvorbehalt nicht mehr möglich war.

Jetzt wurden die ersten beiden Belastungen im Grundbuch gelöscht.

Ich muss jetzt eine Erklärung des Eigentümers nebst Bewilligung und Antrag entwerfen,in der dieser die bereits eingetragene GS die an dritter Stelle im GB steht in den bei der Vormerkung Abt II vorbehaltenen Vorrang einweist

Ich wollte jetzt so formulieren:
Im Grundbuch von ....
steht in Abt.III lfd Nr.3 für die (Bank) eine GS über ...... nebst ..... eingetragen.

Ich, der Eigentümer bewillige und beantrage, das die oben angeführte Grundschuld nunmehr unter Ausnutzung des in Abt.II eingetragenen Rangvorbehalts den Rang vor der in Abt.II lfd Nr. eingetragenen Vormerkung erhält
und bewillige und beantrage die Eintragung der Rangänderung im Grundbuch.

Könntet ihr mir sagen ob dies so ausreicht oder noch etwas zu ergänzen oder anders zu formulieren ist.
:thx schon mal
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