Siegel vergessen auf Originalurkunde

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Lexy92
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#1

08.06.2020, 10:10

Hallo Ihr Lieben!

Ich bin gerade frisch ins Notariat gewechselt und kenn mich daher leider noch nicht so mit den Gepflogenheiten aus ...

Ich hab bei Gericht eine Urkunde eingereicht, auf welcher ich leider das Siegel meines Notars nicht neben die Unterschriften gesetzt habe. Wie läuft das jetzt ab?
Bekomm ich eine Beanstandung und muss die Sache neu beantragen? :oops: Ich bin komplett ratlos und schieb momentan echt ein wenig Panik :panik

Ich danke Euch jetzt schon einmal für die Hilfe :)

Liebe Grüße
...
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#2

08.06.2020, 11:52

Lexy92 hat geschrieben:
08.06.2020, 10:10

Ich hab bei Gericht eine Urkunde eingereicht, auf welcher ich leider das Siegel meines Notars nicht neben die Unterschriften gesetzt habe. Wie läuft das jetzt ab?
Bekomm ich eine Beanstandung und muss die Sache neu beantragen? :oops: Ich bin komplett ratlos und schieb momentan echt ein wenig Panik :panik

Es kommt darauf an. Um was für eine Urkunde geht es?
Wenn der Siegel neben dem Beglaubigungsvermerk (auch bei Unterschriftsbeglaubigung)/Ausfertigungsvermerk fehlt ist dieser unwirksam, da das Siegel Wirksamkeitsvoraussetzung ist (vgl. §§39, 49 II S.2 BeurkG).
Wenn das Siegel bei der Urkunde selbst fehlt ist das nicht schädlich.

Wenn das Siegel Wirksamkeitsvoraussetzung ist und das Gericht das Fehlen des Siegels bemerkt bekommt ihr vermutlich die Urkunde zurück, m.d.B. sie gesiegelt zurückzureichen.
Man könnte dann auch höflich beim Gericht anrufen und fragen, ob sie die Urkunde zurücksenden, damit das Siegel angebracht wird.
elena94
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#3

08.06.2020, 12:12

Ich würde mir hier erst mal nicht so viele Gedanken machen. Solche Dinge können passieren.
Wie ... schon schreibt, werdet ihr im Zweifelsfall die Urkunde zurückerhalten mit der Bitte um entsprechende Berichtigung bzw. nachträgliches Siegeln. Mein Chef hat hier letztens versehentlich eine (bereits genähte und gesiegelte) Ausfertigung eines Vertrages nicht unterzeichnet, sondern nur den davor gehefteten Antrag. Kam auch zurück mit dem Hinweis, dass die Unterschrift fehlt.

Dafür wird euch aber keiner den Kopf abreißen. :)
Liebe Grüße :wink1
Eli
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#4

08.06.2020, 12:18

Es ist wirklich keine große Sache. Sowas passiert immer wieder - auch dem Gericht -.
Ich habe hier ein Notariat bei dem es regelmäßig passiert, dass entweder gar kein oder das falsche Siegel (dort sind mehrere Notare) benutzt wird.
Das ist dann vor allem lästig, weil man das halt immer beanstanden muss; mehr aber auch nicht.
Martin Filzek
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#5

08.06.2020, 14:15

Kürzere Urkunden (wo alles auf eine DIN A 4-Seite passt bzw. bei doppelseitiger Beschriftung alles auf eine Vor- und Rückseite desselben Papierblatts) in beurkundeter Verhandlungsform benötigen im Original bei der Notar-Unterschrift auch gar kein Siegel (nur bei den Ausfertigungen beim Ausfertigungsvermerk bzw. begl. Abschriften beim Beglaubigungsvermerk). Dennoch hat es sich mehrheitlich eingebürgert, überall bei der Notar-Unterschrift immer auch ein Siegel anzubringen, was dann nicht weiter schadet, aber auch nicht nötig wäre (beim Original).
Besteht die Urschrift aber wie meist aus mehreren Seiten, ist ja irgendwo dann ein Prägesiegel als Abschluss des Heftfadens erforderlich. Das wird dann auch oft neben die Unterschrift des Notars gesetzt, könnte aber auch an anderer Stelle (z. B. bei wenig Platz auf letzter Seite Rückseite oben) sein.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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