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Tilgungsdarlehen aus dem Jahre 1957

Verfasst: 24.03.2020, 13:44
von LilliSue
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe im Grundbuch ein Tilgungsdarlehen in Höhe von 10.000,00 DM aus Jahre 1957. Der Berechtigte ist bereits seit über 35 Jahren tot, er hatte keine Kinder und war nicht verheiratet. Die Eigentümerin, die Nichte des Berechtigten, ist ebenfalls tot. Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge ist beantragt worden. Es liegt ein eröffnetes notarielles Testament als Erbnachweis vor.

Meine Fragen:
1. ist das Tilgungsdarlehen wie eine Hypothek oder eine Grundschuld zu sehen? Bei einer Hypothek, wäre das Recht nach Begleichung auf die Eigentümerin übergegangen und könnte von ihren Erben mit einer löschungsfähigen Quittung gelöscht werden.
2. Bei einer Grundschuld könnte ich ebenfalls mit einer löschungsfähigen Quittung arbeiten wenn die Zahlung auf die schuldrechtliche Forderung geleistet worden ist.
3. Wird bei einem Tilgungsdarlehen ein Brief ausgegeben?

Kann mir jemand helfen? Ich hoffe Ihr hattet so etwas schon. Die Erben wollten das Recht im Grundbuch einfach stehen lassen. Ich habe mit Mühe und Not erklärt, dass es immer schwieriger wird das Recht aus dem Grundbuch zu bekommen und wir Erbscheine etc benötigen.

Schon mal ganz herzlichen Dank im Voraus :thx

Re: Tilgungsdarlehen aus dem Jahre 1957

Verfasst: 24.03.2020, 14:01
von Husky98
Wenn im Grundbuch ein Tilgungsdarlehen eingetragen ist, handelt es sich um eine Hypothek. Diese ist grundsätzlich ein Briefrecht, es sei denn, im Grundbuch ist "brieflos" vermerkt (§ 1116 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Re: Tilgungsdarlehen aus dem Jahre 1957

Verfasst: 25.03.2020, 08:28
von LilliSue
Danke Husky98 für Deine schnelle Antwort. Es bestätigt, was ich vermutet hatte. Werde mir jetzt erstmal die Bewilligung aus dem Landesarchiv besorgen um den genauen Inhalt zu prüfen. Die Erben der Eigentümer sind keine wirkliche Hilfe. Eine Dame meinte auch sie hätte viel weggeschmissen :schock ich ahne böses.. Gläubiger und Brief aufbieten? ... na Prost