bestandteilszuschreibung/nachverhaftung

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Stummel1
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#1

24.02.2020, 21:50

Hallo Leute
folgender Sachverhalt
Im grundbuch stehen zwei flurstücke unter einer jeweils eigenen lfd nummer
das zweite flurstück [strassenparzelle) wurde später erworben und in das grundbuch eingetragen
Eingetragene GS lastet nur auf dem grundstück mit dem haus
jetzt wird nach einem am günstigsten Weg für eine Nachverhaftung oder vielleicht eine andere Lösung angefragt

Ich hatte jetzt gedacht nur Bestandteilszuschreibung und keine Nachverpfändung /Pfanderstreckung mehr wegen §1131 BGB
bin mir aber nicht sicher ob ich das so richtig sehe
Oder kennt ihr noch eine andere Lösung die besser ist
:thx
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