14 Tagesfrist umgehen

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Professor911
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#1

19.11.2019, 18:27

Guten Abend zusammen,

ich dachte bislang, ich hätte meinem Chef gut über die Schulter geschaut und würde die Rechte bzw. Aufgaben eines Notars kennen.
Irre ich mich bei nachfolgenden Sachverhalt oder ist das mittlerweile Praxis?

Folgender Sachverhalt:
Mein Chef erhielt die Bitte einen Kaufvertrag zu beurkunden. 14 Tage vorher hat er an Verkäuferin und den 3 Käufern den Entwurf der jeweilige Kaufverträge über drei Grundstücke gesendet.
Einer der Käufer machte meinen Chef jetzt darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Grundstück um eine Altlastverdachtsfläche handelt. Davon hatte er keine Kenntnis zuvor. Frage ist für mich muss das nicht geändert werden bzw. die aktuellen Klausel die drin ist ja falsch. Damit die Frage: muss der Beurkundungstermin nicht verschoben werden? Verkäuferin und die Käufer benötigen doch eine aktuellere Fassung des Vertrages.
Mein Chef meint er könne das abändern und so beurkunden. Auf meine Nachfrage teilte er mit. Dass wenn Verkäuferin und Käufer sich einig sind muss man das mit den Altlasten nicht reinschreiben.
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Soenny
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#2

20.11.2019, 09:59

Hallo ;) Bevor hier geantwortet wird, möchte ich dich bitten, dein Profil richtig auszufüllen und deinen Beruf anzugeben.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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