Beglaubigte Testamentsabschrift für die Urkundensammlung
Verfasst: 22.10.2019, 09:22
Hallo!
Wie handhabt ihr es mit dem Vermerkblatt, den Eintragungsnachrichten und der Empfangsbestätigung nach der Registrierung eines Testamentes? Wir sind hier 3 Notariatsdamen, die ursprünglich alle aus unterschiedlichen Büros stammen, demnach gehen die Meinungen auseinander. Die Kolleginnen ösen die o. b. Dokumente an die beglaubigte Abschrift für die Urkundensammlung, während ich diese lediglich an die Urkunde tackere. M. E. ergibt sich klar aus § 44 BeurkG, was mit der Urkunde verbunden werden kann (also Anlagen wie Zeichnungen, Karten etc. ...). Gegen das Ösen spricht doch alleine schon, dass die beglaubigte Abschrift 1:1 eine Abschrift des Originals ist und an das Original-Testament öse ich diese ganzen Nachrichten doch auch nicht. Oder sehe ich das falsch?
Wie handhabt ihr es mit dem Vermerkblatt, den Eintragungsnachrichten und der Empfangsbestätigung nach der Registrierung eines Testamentes? Wir sind hier 3 Notariatsdamen, die ursprünglich alle aus unterschiedlichen Büros stammen, demnach gehen die Meinungen auseinander. Die Kolleginnen ösen die o. b. Dokumente an die beglaubigte Abschrift für die Urkundensammlung, während ich diese lediglich an die Urkunde tackere. M. E. ergibt sich klar aus § 44 BeurkG, was mit der Urkunde verbunden werden kann (also Anlagen wie Zeichnungen, Karten etc. ...). Gegen das Ösen spricht doch alleine schon, dass die beglaubigte Abschrift 1:1 eine Abschrift des Originals ist und an das Original-Testament öse ich diese ganzen Nachrichten doch auch nicht. Oder sehe ich das falsch?