Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Eure Hilfe:
Wir sollen einen Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens hinsichtlich eines nicht mehr auffindbaren Grundschuldbriefes stellen. Es handelt sich hierbei um eine Eigentümergrundschuld mit Brief. Ist hier was Besonderes zu beachten?
Ferner soll die Eigentümergrundschuld gelöscht werden. Der Löschungsantrag muss dann doch extra gestellt werden oder?
Schon mal vorab vielen Dank für Eure Ratschläge...
LG Danie
Aufgebotsantrag wg. Grundschuldbrief u. Löschungsbewilligung
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Der Eigentümer muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Ich gehe davon aus, dass dir der Inhalt dieser Versicherung bekannt ist.
Weiterhin ist dann später nach Erlass des Ausschlussurteils ein notarieller Löschungsantrag zu stellen.
Weiterhin ist dann später nach Erlass des Ausschlussurteils ein notarieller Löschungsantrag zu stellen.
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Danke Jupp,
genau so hab ich es auch vorbereitet. Bin mir aber total unsicher, weil man das nicht so häufig macht und es kann sich ja auch mal was ändern....
LG
genau so hab ich es auch vorbereitet. Bin mir aber total unsicher, weil man das nicht so häufig macht und es kann sich ja auch mal was ändern....
LG
Bei dem Löschungsantrag solltest du aber schreiben
Ich bewillige und beantrage die Löschung ...
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Jawoll, genau so hab ichs vor...
Danke nochmal....
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