Zeugnis - begl. Fotokopie oder begl. Abschrift!?

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Aurora-Sun
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#1

16.08.2019, 22:14

Hey ihr Lieben,

ich habe 2007 meinen Abschluss als ReNo gemacht, seitdem allerdings nur als ReFa gearbeitet und seit 2 Jahren lebe ich im Ausland und bin total raus aus dem Job. Da ich mich aber nun auf eine permanente Auswanderung vorbereite und saemtliche Abiturzeugnisse, sowohl Berufsschul- und Abschlusszeugnisse inklusive Pruefungsurkunde beglaubigen lassen muss, habe ich folgende Frage:

Das Zeugnis stellt ja eine Urkunde dar, genau wie die Pruefungsurkunde an sich...laesst man nun eine beglaubigte Abschrift oder eine beglaubigte Fotokopie davon erstellen!?

Die RA Kammer hat zwar noch meine Ergebnisse, sieht sich aber ausserstande, das Zeugnis und die Urkunde in beglaubigter Form neu auszustellen.


Danke schonmal und bis bald :wink1
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paralegal6
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#2

17.08.2019, 10:49

Wofür brauchst du es denn? Bei Bewerbungen füge ich nur normale Kopien bei
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Notariatsmann
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#3

18.08.2019, 14:58

Rechtlich ist beides gleichwertig. Praktisch schreibt aber keiner mehr irgendwas ab, um eine Abschrift herzustellen. Üblicherweise wird kopiert und beglaubigt und das nennt man dann eben beglaubigte Abschrift oder Ablichtung.
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Aurora-Sun
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#4

19.08.2019, 19:38

Wie vorstehend beschrieben, bereite ich mich auf eine Auswanderung nach Kanada vor, nicht auf eine Bewerbung aber danke :)

Die zweite Antwort war sehr hilfreich!! Vielen lieben Dank!! :wink1 :thx
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