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Beurkundung unwirksam?

Verfasst: 01.08.2019, 12:33
von JB86
Hallo,
in einem Kaufvertrag (eine Partei, Verkäufer, davon der Ehemann, war der deutschen Sprache nicht mächtig) wurde vom Notar aufgeführt, dass der Ehemann auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers verzichtet (Ehefrau sprach Deutsch). Die Notarprüfer hat jetzt mitgeteilt, dass die Beurkundung unwirksam ist, da die Ehefrau als Dolmetscherin hinzugezogen wurde. Die Eigentumsumschreibung ist schon erfolgt. Ist der Vertrag jetzt wirklich unwirksam? Mein Chef meint nein, wenn der Vertrag vollzogen ist und das Gericht nichts beanstandet hat. Ich bin aber anderer Meinung :pfeif Die Prüfer ja auch.

Re: Beurkundung unwirksam?

Verfasst: 01.08.2019, 12:54
von Pitt
Du und der Prüfer haben meiner Meinung nach Recht, § 16 Abs. 3 S. 2 i. V. m. §§ 6 und 7 BeurkG sind da eindeutig.

Re: Beurkundung unwirksam?

Verfasst: 01.08.2019, 12:59
von JB86
Das hat doch nichts damit zu tun, ob die Eigentumsumschreibung schon erfolgt ist oder nicht ?

Re: Beurkundung unwirksam?

Verfasst: 01.08.2019, 13:16
von Husky98
Doch, §§ 311b Abs. 1, 873 Abs. 1, 925 BGB.

Re: Beurkundung unwirksam?

Verfasst: 01.08.2019, 13:56
von JB86
Ok, also doch. Hat unser Notar scheinbar Glück gehabt :pfeif Vielen Dank für die entsprechenden §§. :thx