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JB86
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#1
01.08.2019, 12:33
Hallo,
in einem Kaufvertrag (eine Partei, Verkäufer, davon der Ehemann, war der deutschen Sprache nicht mächtig) wurde vom Notar aufgeführt, dass der Ehemann auf die Hinzuziehung eines Dolmetschers verzichtet (Ehefrau sprach Deutsch). Die Notarprüfer hat jetzt mitgeteilt, dass die Beurkundung unwirksam ist, da die Ehefrau als Dolmetscherin hinzugezogen wurde. Die Eigentumsumschreibung ist schon erfolgt. Ist der Vertrag jetzt wirklich unwirksam? Mein Chef meint nein, wenn der Vertrag vollzogen ist und das Gericht nichts beanstandet hat. Ich bin aber anderer Meinung
Die Prüfer ja auch.
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Pitt
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#2
01.08.2019, 12:54
Du und der Prüfer haben meiner Meinung nach Recht, § 16 Abs. 3 S. 2 i. V. m. §§ 6 und 7 BeurkG sind da eindeutig.
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JB86
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#3
01.08.2019, 12:59
Das hat doch nichts damit zu tun, ob die Eigentumsumschreibung schon erfolgt ist oder nicht ?
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Husky98
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#4
01.08.2019, 13:16
Doch, §§ 311b Abs. 1, 873 Abs. 1, 925 BGB.
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JB86
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#5
01.08.2019, 13:56
Ok, also doch. Hat unser Notar scheinbar Glück gehabt
Vielen Dank für die entsprechenden §§.
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