Anbringung eines Änderungsvermerkes

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BellaNova
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#1

31.07.2019, 10:26

Intro:

Kaufvertrag mit Vorkaufsrecht. Mehrere Flurstücke. Berechtigte übt Vorkaufsrecht, für ein Flurstück, aus. 1. Käufer bekommt aber weitere Flurstücke aus GKV.

Frage bzw. Streitthema:

Muss hier auf dem Kaufvertrag "geändert durch..." bzw. auf dem Vertrag der VKausübung "ändert UR-Nr. ..." angebracht werden?

I Need some help ^^
Martin Filzek
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#2

14.08.2019, 19:58

Siehe § 8 Abs. 7 DONot. Eindeutig ist dieser Spezialfall da nicht geregelt, so dass ich sagen würde, man kann es machen, muss es aber nicht. Es ist überhaupt keine weltbewegende Frage, von der viel abhängen würde, und ich bezweifele, dass jemals ein Prüfer entweder das Fehlen von wechselseitigen Verweisen und erst recht deren vorsorgliche Anbringung großartig beanstanden würde. Schaden kann es jedenfalls nicht, die wechselseitigen Hinweise anzubringen.

Auch in dem Kommentar Weingärtner / Gassen / Sommerfeldt zur DONot 13. Aufl. 2017 (Berufsrecht / Kosten / elektronischer Rechtsverkehr) habe ich keine auf diese Spezialfrage eingehende Kommentierung gefunden.

Die Abteilung, in welche die Frage eingestellt wurde, heißt ja Notafachangestellten-Ausbildung. Ist aber eher eine allgemeine Frage für Fachbereich - Notariat, schlage deshalb gleich Verschiebung nach dort vor, damit es auch andere vielleicht besser finden können und auch noch bei der Lösung dieser drängenden Frage auch zwei Wochen nach Einstellung ihren Senf dazu geben können.

Zur kostenrechtlich (manchmal schwierigen und vom Einzelfall abhängigen) Bewertung in solchen Fällen siehe auch Forenbeitrag kürzlich in GNotKG von andydomingo mit Antwort/en.

Viel wichtiger als vorgenannte klitzekleine Zweifelsfrage ohne nennenswerte Folgen sind Übersichten zur richtigen Notarkostenberechnung, siehe hierzu meine Hinweise in Fortbildung und Weiterbildung unter Seminare oder auf u.a. Homepage filzek.de zu Halbtagsseminaren zwischen 23. Okt. - 20. Nov. 2019 in sechs Großstädten (Titel: Die Notarkostenschau kompakt) oder zum 2-tägigen Intensivseminar Notarkostenberechnung vom 14. - 15. Nov. 2019 in 25774 Lehe.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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