Berichtigung einer Unterschriftsbeglaubigung

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noto-fee
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#1

29.07.2019, 17:16

Hallo zusammen,

wir haben die Unterschrift des Geschäftsführers unter einer von uns entworfenen Handelsregisteranmeldung beglaubigt.

Nun stellt sich heraus, dass wir im Beglaubigungsvermerk das Geburtsdatum des Geschäftsführers versehentlich falsch angegeben haben. In der Handelsregisteranmeldung steht es richtig, es ist nur im Beglaubigungsvermerk falsch.

Kann mein Chef jetzt einfach das falsche Datum auf dem Beglaubigungsvermerk durchstreichen und das neue hinschreiben mit dem Zusatz "berichtigt, Notar" oder muss ich einen gesonderten Nachtragsvermerk machen?

Liebe Grüße,
noto-fee
ReNo...
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#2

29.07.2019, 20:56

Hallo noto-fee!

Das Geburtsdatum würde ich vom Notar streichen und berichtigen lassen - also genauso wie von Dir vorgeschlagen!

Ich habe auch eine Frage: Wie macht ihr das bei U-Beglaubigungen - setzt ihr die Rechnung unter den Beglaubigungsvermerk? Ich war mir sicher, das das so in Ordnung ist, nur jetzt an meinem neuen Arbeitsplatz ist das anders - da soll die KR nicht mit drauf. LG ReNo...
noto-fee
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#3

30.07.2019, 07:57

Hallo ReNo...,

wir haben die KR immer auf einem gesonderten Blatt.
In meiner alten Kanzlei haben wir die aber auch direkt unter den Beglaubigungsvermerk gemacht.
Das ist halt Geschmackssache, wie der Chef es lieber haben möchte.

Liebe Grüße,
noto-fee
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AnjaZ
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#4

30.07.2019, 11:34

Hallo noto-fee,

wir würden Berichtigung auch so vornehmen, wie du vorgeschlagen hast.
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#5

30.07.2019, 13:17

doppelt gepostet versehentlich und wieder gelöscht, siehe nachfolgend
Zuletzt geändert von Martin Filzek am 30.07.2019, 13:20, insgesamt 1-mal geändert.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Martin Filzek
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#6

30.07.2019, 13:18

Streichung und Berichtigungs- bzw. Änderungsvermerk wie beschrieben reicht.

Die von ReNo... zusätzlich erfragte unterschiedliche Praxis bei der Frage, ob die Kostenberechnung unter den Beglaubigungsvermerk soll - oder auf gesondertes Blatt - bzw. evtl. auch gar nicht auf das Original oder auch begl. Abschriften der u.-beglaubigten Urkunde soll, geht darauf zurück, dass mit Einführung des GNotKG (1.8.2013) vor knapp sechs Jahren also die frühere Bestimmung in § 154 KostO, wonach die Exemplare in der Urkundensammlung und Ausfertigungen eine Abschrift der Kostenberechnung enthalten sollten, gestrichen wurde und jetzt insoweit § 19 Abs. 6 GNotKG gilt:" Der Notar hat eine Kopioe oder einen Ausdruck der Berechnung zu seinen Akten zu nehmen oder die Berechnung elektronisch aufzubewahren."
Da die elektronische Aufbewahrung vor allem nur in Nurnotariats-Gebieten, wo zugleich Kostenregister elektronisch geführt werden, praktiziert werden, und ein Heraussuchen anderweitiger elektronischer Speicherung oder in den Nebenakten aufbewahrter Abschriften von Kostenberechnungen bei Notarkostenprüfungen umständlich wäre, wird von den meisten weiter praktiziert, die Kostenberechnung auch bei dem Exemplar in der Urkundensammlung zu platzieren - entweder durch Abschrift der Kostenberechnung unmittelbar am Ende der Urkunde oder auf beigeheftetem gesonderten Blatt (das dann auch eine Kopie der den Mandanten erteilten Kostenberechnung sein kann).
Da der Prfüfungsumfang in ganz Deutschland ziemlich unterschiedlich ist, kommt eine "Abschrift" der Kostenberechnung, die relativ früh am Tag der Ausfertigungen usw. gefertigt wird (und bei der häufig anfallende Vollzugsgebühren, Betreuungsgebühren usw. noch fehlen) regional ziemlich häufig vor, während in einigen anderen Bezirken mit besonders eifrigen und fleißigen Kostenprüfern diese darauf Wert legen und verlangen, dass Kopien der den Mandanten erteilten vollständigen Kostenberechnungen an die Exemplare der Urkundensammlung genommen werden, um es so ohne langes Suchen prüfen zu können (wozu eine Verpflichtung der Notare wg. Wortlaut § 19 Abs. 6 GNotKG zwar nicht besteht, aber natürlich will man die Prüfung so viel wie möglich auch im eigenen Interesse erleichtern und nimmt so auf die örtlichen Gewohnheiten Rücksicht).

Neue Seminare "Die Notarkostenschau kompakt" (13 - 17.30 Uhr in sechs Städten in Okt. - Nov. 2019) und 2tägiger Intensivkurs Notarkosten vom 14. - 15. Nov. 2019 in 25774 Lehe sind auf meiner u. a. Homepage zu finden. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
ReNo...
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#7

02.08.2019, 23:27

Danke noto-fee! Danke Martin!

Liebe Grüße ReNo...!
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