Hallo, ich bräuchte mal eure Hilfe zu folgendem Fall bzw. eine Fundstelle wo ich das nachlesen kann. Werde einfach nicht fündig
Es gibt ein Testament. Erblasser verstorben. 2 Personen erben zu gleichen Teilen, Erbe A und Erbe B. Vermächtnis für Erbe A für lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht.
Ich habe jetzt die Eintragungsbewilligung nebst Eintragungsantrag für das Wohnrecht sowie Grundbuchberichtigungsantrag vorbereitet. Jetzt hat sich kurz vor dem Termin herausgestellt, dass bei dem Erbe B ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Aus diesem Grund müsste auf dem 1/2 Erbanteil von Erbe B ja ein Insolvenzbeschlag lasten. Die Einräumung des Wohnungsrecht ist ja dann eine Reduzierung oder Belastung des Erbteils von B. Ist hier die Mitwirkung des Insolvenzverwalters erforderlich? Wo kann ich das nachlesen? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Viele Grüße Regina
Mitwirkung Insolvenzverwalter erforderlich???
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Ja, §§80 I, 35 InsO.regina7771 hat geschrieben: ↑27.05.2019, 08:29Ist hier die Mitwirkung des Insolvenzverwalters erforderlich?
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Hallo! Ich würde mich auf der Seite des DNotI (Rubrik Gutachten) schlau machen, ob ein Erbanteil von einem Insolvenzbeschlag erfasst werden kann und wenn ja, in welchem Umfang.
Viele Grüße
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Vielen Dank für eure Hilfe