Notarvertreterbestellung ... wem mitteilen?

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Hokulani
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#1

21.05.2019, 09:40

Hallo zusammen.

in unserer Niedersächsischen Rechtspflege wurde mitgeteilt, dass der AVNot (Angelegenheiten der Notarinnen und Notare) ein neuer Satz hinzugefügt wurde.

§ 21 Abs. 5 heisst es jetzt: "Die Notarkammern sind über die Bestellung einer Notarvertreterin oder eines Notarvertreters unter Angabe des Beginns und der DAuer der Bestellung zu benachrichtigen, ferner über die vorzeitige Beendigung der Vertretung."

Was bedeutet das jetzt für mich??
Bisher hat ja nur der LG Präsident mit dem Antrag auf Vertreterbestellung Kenntnis, oder??

LG
larifari
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#2

29.05.2019, 06:16

Ich gehe davon aus, dass von Dir/uns nichts zu veranlassen ist, vielmehr die Benachrichtigung durch den Landgerichtspräsidenten erfolgt.
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