Hallo!
Brauche dringend eure Hilfe.
Wir haben eine Grundschuld beurkundet.
Die Bank teilte uns mit, dass wir der Bank eine einfache Ausfertigung übersenden sollen und dem Grundbuchamt eine Ausfertigung. Des Weiteren sollen wir die Grundschuldbestellungsurkunde für die Bank entgegennehmen.
Ich habe jetzt folgenden Ausfertigungsvermerk erstellt:
Die vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung meiner Urkunde ...../2019 wird hiermit der ....Bank.... zur Vorlage beim Grundbuchamt erteilt.
Zugleich nehme ich diese Ausfertigung aufgrund der mir von der Gläubigerin hierzu erteilten Vollmacht für diese entgegen.
Notar
Diese Ausfertigung übersende ich an das Amtsgericht zwecks Eintragung.
Der Bank schicke ich dann eine einfache Ausfertigung mit folgendem Ausfertigungsvermerk:
Die vorstehende, mit der Urschrift übereinstimmende Ausfertigung meiner Urkunde ..../2019 wird hiermit der .....Bank... erteilt.
Notar
Ist es so richtig?
Bindungswirkung Grundschuldbestellung
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