Sterbefallbenachrichtigung

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
Antworten
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

09.05.2019, 08:44

Hallo,

ich habe seit der Ausbildung 17 Jahre nur im Anwaltsbereich gearbeitet und wurde kürzlich unfreiwillig ins Notariat verfrachtet :sad: Daher versuche ich jetzt das Beste daraus zu machen und habe mich hier angemeldet, weil meine Kollegin, die mich anlernen sollte, leider das Büro verlassen hat :-? Ich hoffe ich kann hier einige doofe Fragen loswerden :oops:
Meine erste wäre da: Ich habe im Testamentsregister eine Sterbefallbenachrichtigung zugeschickt bekommen und ein Anschreiben an das Amtsgericht, mit dem wir eine begl. Abschrift einer Urkunde übersenden sollen. Muss diese Sterbefallbenachrichtigung zur Urkundenrolle genommen werden? Akte ist bereits vernichtet.
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
larifari
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 562
Registriert: 17.12.2014, 10:52
Beruf: Notarfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

09.05.2019, 09:14

Hallo und herzlich Willkommen :)

Wir nehmen die Sterbefallbenachrichtigung und auch das Anschreiben an das Amtsgericht zur Urkunde. Gerade weil die Handakten ja irgendwann vernichtet werden, lässt sich so auch später noch nachvollziehen, ob und wann die Urkunde im Original oder auch in beglaubigter Abschrift an das Amtstgericht übersandt worden ist.
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

09.05.2019, 09:57

Vielen Dank! :)
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Antworten