Kostenberechnung für die Urkundensammlung

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Anfänger1977

#1

30.04.2019, 14:03

Hallo Ihr Lieben!

Nach Jahrzehnten hat mich das Berufsleben wieder ins Notariat gebracht.
Mann hat sich da einiges geändert :schock ... Aber ich lerne täglich dazu :yeah .


Ich habe in Erinnerung, das vor zig Jahren die Kostenberechnung zur Urkunde die zur Sammlung genommen wird geheftet wurde.
Ist das immer noch so?
Ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt und finde nur den Hinweis, daß es bei UBs und dergleichen der Fall ist.
Aber ich meine, daß ich früher zur jeder Urkunde die Kostenberechnung genommen habe.

Erinnere ich mich falsch?

Wie ist der aktuelle Stand?

Hat jemand ne Vorschrift für mich?

DANKE :thx :thx :thx :thx
Ninine
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#2

30.04.2019, 14:59

Da gem. § 19 Abs. 6 GNotKG die Rg. nur noch zur Akte genommen werden muss, muss sie nicht mehr an die Urkunde dran. Wir machen das aber nach wie vor, weil bei Notarprüfungen dann nicht mehr die - ggf. schon abgelegten - Nebenakten gesucht werden bzw. die Rg. aus der E-Akte für den Prüfer ausgedruckt werden müssen.
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Gruftie
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#3

01.05.2019, 20:38

Bin zwar jetzt schon ein Jahr aus dem Notariat raus, möchte aber gern noch meinen Senf hinzugeben: Ich hab einfach ein weiteres Exemplar der Kostenberechnung, die für den Mandanten bestimmt ist, ausgedruckt und hinter die Urkunde in die Sammlung gepackt. :senf
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Anfänger1977

#4

02.05.2019, 09:12

Hallo Ihr

Danke für dich Nachricht.
Dann werde ich das weiter so machen, damit der Notarprüfer "zufrieden" ist, also schneller alles nachvollziehen kann - Danke Ninine
Hokulani
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#5

21.05.2019, 09:36

Ich muss nochmal kurz fragen:

Wenn ihr eine Kopie der Rechnungen hinten rannäht, wo vermerkt ihr dann, wer welche Ausfertigungen erhalten hat?
Martin Filzek
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#6

21.05.2019, 10:16

Das kann man machen, wie man will. Vorgeshrieben ist nur, dass auf der Urschrift die davon erteilten Ausfertigungen und die Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (Finanzamt, Gutachterausschuss z. B.) "vermerkt" werden sollen. Die meisten machen einen Vermerk über erteilte Ausfertigungen, den der Notar unterschreibt und - völlig überflüssig - viele dann auch noch mit einem Farbdrucksiegel versehen. Das Ganze dann wohl auf einem angenähten (oder angehefteten) gesonderten Blatt.
Andere Notariate haben so Mantelvordrucke für jede Urkunde, wo die erteilten Ausfertigungen usw. mit Datum und wem erteilt vermerkt werden und nur ganz kurz und ohne Siegelbeifügung vom Notar unterschrieben werden.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Hokulani
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#7

21.05.2019, 10:31

Danke, Herr Filzek!!
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