Notaranderkonten - wie oft muss der Notar einsehen?
Verfasst: 24.04.2019, 11:41
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir haben im Notariat immer mal wieder Notaranderkonten. Diese haben wir zur Vereinfachung übers Online-Banking laufen, damit wir schnell einsehen können, wenn Fälligkeit ist und wir auch die Kontoauszüge sofort haben. Eine Kontenschau findet 4 mal die Woche statt, demnächst 5 mal. Nun ist der Notar aber der Meinung, er muss täglich, zu jeder Zeit, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen ZUgriff auf die Konten haben können. Dies wäre in in der Rechtsprechung so geregelt und der Notarprüfer hätte es ihm nahegelegt. Und außerdem muss er persönlich den Zugriff haben. Ich finde nichts. Ist das so und wenn ja, wie löst man das Problem? Man kann den Notar doch nicht rund um die Uhr verpflichten? Für Eure Infos wäre ich dankbar.
wir haben im Notariat immer mal wieder Notaranderkonten. Diese haben wir zur Vereinfachung übers Online-Banking laufen, damit wir schnell einsehen können, wenn Fälligkeit ist und wir auch die Kontoauszüge sofort haben. Eine Kontenschau findet 4 mal die Woche statt, demnächst 5 mal. Nun ist der Notar aber der Meinung, er muss täglich, zu jeder Zeit, auch nachts und an Sonn- und Feiertagen ZUgriff auf die Konten haben können. Dies wäre in in der Rechtsprechung so geregelt und der Notarprüfer hätte es ihm nahegelegt. Und außerdem muss er persönlich den Zugriff haben. Ich finde nichts. Ist das so und wenn ja, wie löst man das Problem? Man kann den Notar doch nicht rund um die Uhr verpflichten? Für Eure Infos wäre ich dankbar.