familiengerichtliche Genehmigung ungeborenes Kind

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Stromberg
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#1

12.04.2019, 08:25

Guten Morgen,

Die Großmutter unseres Mandanten ist verstorben. Der Enkel - unser Mandant - schlägt das Erbe aus und zusätzlich zusammen mit seiner Lebensgefährtin auch für die noch ungeborenen Zwillinge. Nun fordert das Nachlassgericht natürlich die familiengerichtliche Genehmigung. Den Fall hatte ich noch nicht und weiß nicht so richtig, wie ich das gegenüber dem Familiengericht formulieren soll.

Könnt Ihr weiterhelfen?
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
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#2

12.04.2019, 09:30

Wem wird das elterliche Sorgerecht nach der Geburt der Zwillinge zustehen?
Ist eine Sorgerechtserklärung (§§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1626b Abs. 2 BGB) abgegeben worden?

Sollte die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zustehen, bedarf die Ausschlagung keiner familiengerichtlichen Genehmigung, § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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