Hallo,
eine Frage:
Unser Notar hat bis zu einem bestimmten Tag einen Notarvertreter bestellt. Die Bestellung ist da, alles gut. Nun kommt der Notar aber fast eine Woche früher zurück als geplant. Darf er dann seine Amtsgeschäfte wieder übernehmen? Natürlich mit entsprechender Anzeige an das LG. Oder geht das nicht?
Danke
Carmen
Notarvertretung
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Danke für die schnelle Antwort. Den § 44 hatte ich schon gelesen, aber ich verstehe ihn irgendwie nicht "... endigt, ...., mit der Übergabe des Amtes an den Notar". Bedeutet das, dass der Notarvertreter das Amt jederzeit an den Notar zurückgeben kann? Und den LG-Präsidenten muss ich dann auch benachrichtigen, oder? Oder ist das überflüssig? Entschuldige bitte die dummen Fragen, aber ich bin echt unsicher.
Grüße
Carmen
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Carmen
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Jedenfalls dann, wenn - wie in Deinem Fall - der Notar wieder zur Stelle und in der Lage ist, sein Amt auszuüben, sollte das möglich sein. Anders wäre es, wenn der Notar weiterhin abwesend wäre, denn für diesen Fall ist der Vertreter ja gerade bestellt worden.Carmen1965 hat geschrieben: ↑11.04.2019, 16:22... Bedeutet das, dass der Notarvertreter das Amt jederzeit an den Notar zurückgeben kann? ...
Den würde ich auf jeden Fall benachrichtigen, auch wenn es nicht vorgeschrieben sein sollte.Carmen1965 hat geschrieben: ↑11.04.2019, 16:22... Und den LG-Präsidenten muss ich dann auch benachrichtigen, oder? Oder ist das überflüssig? ...
Dumme Fragen gibt es nicht. Das Forum ist doch dazu da, gemeinsam zu (möglichst richtigen) Lösungen zu kommen.Carmen1965 hat geschrieben: ↑11.04.2019, 16:22... Entschuldige bitte die dummen Fragen, aber ich bin echt unsicher. ...
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Vielen, vielen Dank! Jetzt bin ich beruhigt. Wäre ja schlimm, wenn Chef im Haus ist, aber nicht beurkunden dürfte, weil noch ein Vertreter bestellt ist...
Carmen
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