Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für KV
Revisor heißt ja im Grunde eigentlich nichts anderes als Prüfer - das ist mir klar... Aber was sind das für Menschen, die bei euch prüfen?? Notare?? Richter?? Wer stellt diese und wer bezahlt sie? Sind Revisoren mehr befähigt als Notare??
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
na erklärt habe ich es doch bereits und wenn du bei wikipedia guckst, weißt du was es allgemein heißt (hätte man aber auch selbst drauf kommen können: Revision..)
übrigens danke Lena, das werd ich mir merken und meinem Chef mitteilen, dass er in Zukunft eines der beiden in solche Verträge mit reinnimmt!!
übrigens danke Lena, das werd ich mir merken und meinem Chef mitteilen, dass er in Zukunft eines der beiden in solche Verträge mit reinnimmt!!
Richtig - brauch ab und zu Abwechslung
Also, wenn mir das wer erklären mag: Immer her mit den Erläuterungen
Also, wenn mir das wer erklären mag: Immer her mit den Erläuterungen
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1490
- Registriert: 16.03.2007, 08:24
- Beruf: Bezirksrevisor
- Wohnort: NRW
Klar, eine Prüfung macht Arbeit - findet aber doch nur alle 4 Jahre statt!Jupp03 hat geschrieben:hierauf freuen sich alle, vor allen Dingen, wenn Sie die Tür mittags von außen wieder zu machen.
Seht die Prüfung doch auch positiv (das hängt natürlich auch von der Art und Weise, wie die Prüfer auftreten, ab):
Jeder sollte daran interessiert sien, soweit wie möglich Fehler zu vermeiden. Durch eine Prüfung kann man doch auch dazulernen.
Hier einmal eine zusammenfassende Erklärung:
Bei den Bezirksrevisoren handelt es sich um Beamte des gehobenen Justizdienstes, also von der Ausbildung her um Rechtspfleger.
Bezahlt werden sie vom jeweiligen Bundesland.
Für NRW gibt es eine Geschäftsordnung für Bezirksrevisoren, in der (wie das in Deutschland ja so üblich ist) ziemlich alles geregelt ist.
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... es_id=1270
Ziffer 3.1.4 bestimmt, dass die Bezirksrevisoren bei der Prüfung der Kostenberechnung und der Verwahrgeschäfte der Notarinnen und Notare mitwirken; Grundlage ist § 93 Abs. 3 Satz 3 BNotO.
http://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__93.html
Ergänzt wird diese Vorschrift durch § 32 DONot.
http://www.bnotk.de/Berufsrecht/DONot/D ... .html#§_32
Die sonstige Tätigkeit der Notare wird (jedenfalls bei uns) regelmäßig nicht durch den Präsidenten des LG, sondern durch richterliche Notarprüfer, die im Auftrag des Präsidenten tätig werden, überprüft.
Ich denke nicht, dass Revisoren insgesamt "mehr befähigt sind als Notare", aber ich glaube schon, dass aufgrund der Spezialisierung im Bereich "Kostenrecht" wie auch bei der Prüfung der Verwahrungsgeschäfte ein (erfahrener) Revisor mehr weiß als manch ein Notar.
hallo zusammen!
@ lena: danke für den tip mit der vollmacht, das werde ich meinem cheffe mal andrehen. der wird mir dankbar sein
apropos vormundschaftsgerichtliche genehmigung:
habe hier gerade einen übertragsvertrag, in dem großvater grundbesitz auf seinen minderjährigen enkelsohn überträgt, vertreten durch dessen eltern. großvater und seine frau behalten sich das lebenslange nießbrauchsrecht vor...
ist bei solchen verträgen grundsätzlich die vormundschaftsgerichtliche genehmigung erforderlich oder ist sie in manchen fällen auch entbehrlich?
@ lena: danke für den tip mit der vollmacht, das werde ich meinem cheffe mal andrehen. der wird mir dankbar sein
apropos vormundschaftsgerichtliche genehmigung:
habe hier gerade einen übertragsvertrag, in dem großvater grundbesitz auf seinen minderjährigen enkelsohn überträgt, vertreten durch dessen eltern. großvater und seine frau behalten sich das lebenslange nießbrauchsrecht vor...
ist bei solchen verträgen grundsätzlich die vormundschaftsgerichtliche genehmigung erforderlich oder ist sie in manchen fällen auch entbehrlich?
mfg, amadeus
@amadeus: Der nachfolgende Link dürfte Dir helfen! Schau also in den Übertragungsvertrag nach Details!
http://www.jurpage.net/vorm/vorm9.htm
http://www.jurpage.net/vorm/vorm9.htm