Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung für KV

In diesen Bereich gehören sämtliche Themen rund um das Notariat, die nicht einem anderen Themenbereich eindeutig zugeordnet werden können.
StineP

#21

04.09.2007, 08:27

Revisor heißt ja im Grunde eigentlich nichts anderes als Prüfer - das ist mir klar... Aber was sind das für Menschen, die bei euch prüfen?? Notare?? Richter?? Wer stellt diese und wer bezahlt sie? Sind Revisoren mehr befähigt als Notare??
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#22

04.09.2007, 08:28

na erklärt habe ich es doch bereits und wenn du bei wikipedia guckst, weißt du was es allgemein heißt (hätte man aber auch selbst drauf kommen können: Revision..)

übrigens danke Lena, das werd ich mir merken und meinem Chef mitteilen, dass er in Zukunft eines der beiden in solche Verträge mit reinnimmt!! :thx :liebe2
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#23

04.09.2007, 08:28

frag doch einfach den "Revisor" direkt, der kann dir das GANZ GENAU beantworten..

PS: wolltest du den Beruf wechseln? ;-)
StineP

#24

04.09.2007, 08:30

Nein, aber mich interessiert das halt irgendwie.........
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#25

04.09.2007, 08:40

hey Stine ich hab dich gar net erkannt, du hast ja schon wieder n neues Avatar ;-)
StineP

#26

04.09.2007, 09:01

Richtig - brauch ab und zu Abwechslung ;)

Also, wenn mir das wer erklären mag: Immer her mit den Erläuterungen ;)
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#27

04.09.2007, 09:37

Jupp03 hat geschrieben:hierauf freuen sich alle, vor allen Dingen, wenn Sie die Tür mittags von außen wieder zu machen.
Klar, eine Prüfung macht Arbeit - findet aber doch nur alle 4 Jahre statt!
Seht die Prüfung doch auch positiv (das hängt natürlich auch von der Art und Weise, wie die Prüfer auftreten, ab):
Jeder sollte daran interessiert sien, soweit wie möglich Fehler zu vermeiden. Durch eine Prüfung kann man doch auch dazulernen.



Hier einmal eine zusammenfassende Erklärung:

Bei den Bezirksrevisoren handelt es sich um Beamte des gehobenen Justizdienstes, also von der Ausbildung her um Rechtspfleger.

Bezahlt werden sie vom jeweiligen Bundesland.

Für NRW gibt es eine Geschäftsordnung für Bezirksrevisoren, in der (wie das in Deutschland ja so üblich ist) ziemlich alles geregelt ist.

http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pl ... es_id=1270

Ziffer 3.1.4 bestimmt, dass die Bezirksrevisoren bei der Prüfung der Kostenberechnung und der Verwahrgeschäfte der Notarinnen und Notare mitwirken; Grundlage ist § 93 Abs. 3 Satz 3 BNotO.

http://www.gesetze-im-internet.de/bnoto/__93.html

Ergänzt wird diese Vorschrift durch § 32 DONot.

http://www.bnotk.de/Berufsrecht/DONot/D ... .html#§_32


Die sonstige Tätigkeit der Notare wird (jedenfalls bei uns) regelmäßig nicht durch den Präsidenten des LG, sondern durch richterliche Notarprüfer, die im Auftrag des Präsidenten tätig werden, überprüft.

Ich denke nicht, dass Revisoren insgesamt "mehr befähigt sind als Notare", aber ich glaube schon, dass aufgrund der Spezialisierung im Bereich "Kostenrecht" wie auch bei der Prüfung der Verwahrungsgeschäfte ein (erfahrener) Revisor mehr weiß als manch ein Notar.
StineP

#28

04.09.2007, 09:43

Vielen Dank für diese umfangreiche Info ;)
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amadeus
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#29

13.09.2007, 09:56

hallo zusammen!

@ lena: danke für den tip mit der vollmacht, das werde ich meinem cheffe mal andrehen. der wird mir dankbar sein ;-)

apropos vormundschaftsgerichtliche genehmigung:

habe hier gerade einen übertragsvertrag, in dem großvater grundbesitz auf seinen minderjährigen enkelsohn überträgt, vertreten durch dessen eltern. großvater und seine frau behalten sich das lebenslange nießbrauchsrecht vor...

ist bei solchen verträgen grundsätzlich die vormundschaftsgerichtliche genehmigung erforderlich oder ist sie in manchen fällen auch entbehrlich?
mfg, amadeus
Kordu

#30

13.09.2007, 13:04

@amadeus: Der nachfolgende Link dürfte Dir helfen! Schau also in den Übertragungsvertrag nach Details!

http://www.jurpage.net/vorm/vorm9.htm
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