Guten Morgen,
morgen kommt eine Mandantin und möchte eine Erbausschlagung (Unterschriftsbeglaubigung) erklären. (Termin hat die Nichte vereinbart)
Die Mandantin selbst spricht und versteht kein deutsch.
Nun meine Frage: Muss die Mandantin jemanden zum Dolmetschen mitbringen? Muss etwas in den Beglaubigungsvermerk aufgenommen werden? Oder kommt sie einfach nur her, unterschreibt und das wars?
Danke für eure Hilfe!!
Erbausschlagung - Mandantin versteht kein Deutsch
- Lovis
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 307
- Registriert: 11.01.2011, 22:51
- Beruf: Notargehilfin
- Wohnort: Berlin
Hallo! Es gibt meines Erachtens keine Muss- oder Soll-Vorschriften dazu, die sich zumindest aus dem BeurkG ergeben. Ob sich eine Amtspflicht aus der BNotO ergibt, ist mir auch nicht bekannt. Aber ich würde die Sprachkundigkeit, egal ob es um eine notarielle Beurkundung oder eine UB geht, nie außer acht lassen und immer nach einem Übersetzer fragen. Aber bei einer Erbausschlagung geht die Einhaltung der Frist vor und eine Absage des Termins wegen fehlender Sprachkenntnisse finde ich nicht ratsam.
Viele Grüße
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ich würde verlangen, dass eine Person mitkommt, die dolmetschen kann. Ich nehme an, dass Ihr den Entwurf der Ausschlagungserklärung vorbereitet habt. Bei einer Erbausschlagung mit Entwurf hat der Notar auch über die Auswirkungen der Ausschlagung zu belehren und sicherlich auch noch einige Dinge zu hinterfragen (Verwandtschaftsverhältnisse, sonstige Erben etc.).
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 135
- Registriert: 01.10.2018, 21:12
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: AnNoText
Erst einmal vielen Dank!
Termin dafür hat die Nichte der Ausschlagenden gemacht. Diese war (mit der gesamten Familie - Vater, mehrere Geschwister, Onkel und Cousinen/Cousins) bereits bei uns..
Diese rief an und teilte mit dass sie noch eine Tante hätten die eben aber nicht in D sondern in Polen lebt und extra herkommen würde um die Ausschlagung zu erklären..
Dann wäre es auch i.O wenn diese übersetzt obwohl sie verwandt sind?
Termin dafür hat die Nichte der Ausschlagenden gemacht. Diese war (mit der gesamten Familie - Vater, mehrere Geschwister, Onkel und Cousinen/Cousins) bereits bei uns..
Diese rief an und teilte mit dass sie noch eine Tante hätten die eben aber nicht in D sondern in Polen lebt und extra herkommen würde um die Ausschlagung zu erklären..
Dann wäre es auch i.O wenn diese übersetzt obwohl sie verwandt sind?
- Lovis
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 307
- Registriert: 11.01.2011, 22:51
- Beruf: Notargehilfin
- Wohnort: Berlin
Die Ausschließungsgründe betreffen die Beurkundungen von Willenserklärungen. Allerdings würde ich eine Person, die durch die Ausschlagung einen Vorteil erlangt, nicht übersetzen lassen. Sonst sehe ich kein Problem.
Viele Grüße
Viele Grüße
Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen