Hallo Ihr!
Wir haben ein Kaufvertrag beurkundet.
Der Verkäufer bleibt weiterhin in dem Haus als Mieter wohnen.
Jetzt ruft der Verkäufer bei uns an und fragt, ob wir den Mietvertrag ausarbeiten können, auf rein rechtsanwaltlicher Basis.
Besteht hier ein Mitwirkungsverbot / Tätigkeitsverbot?
MFG
Mitwirkungsverbot / Tätigkeitsverbot
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 12.10.2013, 12:58
- Beruf: RA-Fachangestellte
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Nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO darf der Anwalt nicht tätig werden, wenn er in derselben Rechtssache ... als Notar bereits tätig gewesen ist. Bei der Erstellung eines Mietvertrages zwischen denselben Beteiligten über - zumindest teilweise - dasselbe Objekt sehe ich einen rechtlichen Zusammenhang, so dass der Notar nicht als Anwalt tätig werden darf.