Erlöschen Firma - Zeugnis nach § 39 a BeurkG - Kostenpunkt?

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anwaltsliebling
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#1

01.09.2007, 09:09

Hallo,

heute habe ich eine Frage an die Notargehilfen/Notare.
Ein Bekannter hat vom Registergericht Post bekommen. Sein Gewerbe hat er vor 2 Monaten abgemeldet (Einzelfirma e.K.) und wurde nun vom Registergericht aufgefordert, das Erlöschen der Firma zur Eintragung in das HR anzumelden. Die Beglaubigung erfolgt durch ein einfaches elektronisches Zeugnis nach § 39 a BeurkG durch einen Notar.

Nun meine Frage: Was für Kosten (Höhe) fallen dafür an und wie ist da die Verfahrensweise? Termin bei irgendeinen Notar vereinbaren und dann? Was für Unterlagen werden benötigt? Gewerbeabmeldung nehme ich mal, sonst noch was?

Vielen Dank schon mal.
Grüßle
Jupp03/11

#2

01.09.2007, 09:16

Wenn HR-Auszug da ist, sollte der zum Notar mitgenommen werden. Ansonsten wird der Notar diesen ggf. einholen. Kosten: 4,50 € zzgl. MWSt. Weitere Kosten beim Notar: nach Wert: 25.000,00 € 5/10 Geb. somit ich meine 42,00 € zzgl. Mehrwertsteuer. Was an Gerichts- und Veröffentlichungskosten (Zeitung) entsteht, entzieht sich meiner Kenntnis.
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anwaltsliebling
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#3

02.09.2007, 09:46

Vielen Dank!
Grüßle
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Lena
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#4

02.09.2007, 16:33

Die Gerichtskosten sind in der Handelsregistergebührenverordnung festgelegt: http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf

Und bzgl. der Veröffentlichung. Falls nur im elektr. Bundesanzeiger veröffentlicht wird, kannste hier die Gebühren nachgucken: https://www.ebundesanzeiger.de/download/agb-eBanz.pdf

Wenn das Gericht zusätzlich noch in einer Tageszeitung o.ä. veröffentlicht gelten halt die örtlichen Preise...

Der Notar bereitet eine HR-Anmeldung vor. Die muss von deinem Bekannten unterschrieben werden. Das ganze beglaubigt der NOtar und reicht das dann elektronisch zum Handelsregister ein. Zu den Gebühren des Notars können halt ggf. noch die 147 IIer Gebühr für das Erstellen der XML-Strukturdatei anfallen und die 136 IIIer Gebühren für das übermitteln der elektronischen Dateien... Dazu immer noch die Dokumentenpauschale, Port- und Telefongebühren und die Mehrwertsteuer...
Liebe Grüße
Lena

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#5

02.09.2007, 17:28

Danke Lena.
Grüßle
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