Schadensersatzgeltendmachen gegen einen Notar, persönliche Zustellung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 324
- Registriert: 02.06.2016, 10:32
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Das Anspruchsschreiben muss an den Notar gehen, dieser gibt es dann seiner Haftpflichtversicherung weiter. Diese übernimmt dann die Verhandlungsführung und stimmt sich intern mit dem Notar ab. Ob man die Dienstaufsicht einschaltet, hängt vom Sachverhalt ab. Über die Dienstaufsicht wird man aber keinen Schadensersatz erreichen, das geht nur über die Haftpflicht