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einräumung vorkaufsrecht für einen Dritten

Verfasst: 09.02.2019, 20:16
von Stummel1
A verkauft ihren 1/2 Anteil an B und C.
B und C sollen den 3 Schwestern von A ein subjektiv persönliches Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall an dem verkauften 1/2 Anteil von A einräumen.
Habe jetzt schreiben wollen
B und C räumen an dem im Grundbuch von ....verzeichneten.. flurstück......
1. Frau ...
2. Frau
3. Frau
ein subjektiv persönliches Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall als Gesamtberechtigte gem.§ 428 BGB ein.
Das Vorkaufsrecht ist weder vererblich noch übertragbar.
Die Eintragung wird hiermit bewilligt und beantragt.
Reicht dies so aus?

Wie ist es wenn das Vorkaufsrecht unabhängig voneinander eingetragen werden soll.
Reicht dann das ich schreibe .... für den ersten Verkaufsfall ein. Das Vorkaufsrecht soll jedem einzelnen Berechtigten für sich, unabhängig von den übrigen Berechtigten, zustehen und gleichrangig sein.
:thx schon mal im voraus

Re: einräumung vorkaufsrecht für einen Dritten

Verfasst: 11.02.2019, 11:24
von larifari
Was wollen denn die Beteiligten?

Siehe zum Vorkaufsrecht als Gesamtberechtigte gem. § 428 BGB: BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15 -.

Re: einräumung vorkaufsrecht für einen Dritten

Verfasst: 11.02.2019, 22:53
von Stummel1
sie wollen jetzt das es jedem berechtigten einzeln zusteht

Re: einräumung vorkaufsrecht für einen Dritten

Verfasst: 11.02.2019, 22:54
von Stummel1
kann ich es dann so schreiben wie im 2.absatz meiner Anfrage.

Re: einräumung vorkaufsrecht für einen Dritten

Verfasst: 12.02.2019, 09:52
von larifari
Im Kersten/Bühling findest Du Formulierungsvorschläge.