gleichzeitige Anwesentheitspflicht aller Urkundsbeteiligter

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Meike69
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#1

08.02.2019, 09:22

Hallo,

wir sollen einen KV beurkunden an dem auch die Berechtigte eines Rechts Abt. II teilnimmt. Sie will aber nicht bis zum Schluss bleiben, sondern nach den von ihr abzugebenden Erklärungen gehen. Laut DNotI Gutachten, Dokument Nr. 1171# vom 14. Juni 2004 Abs. 4 ist dies wohl möglich. Hat jmd von Euch damit Erfahrung wie man das am Besten löst oder so eine Urkunde schon einmal gefertigt? Muss nach den Erklärungen der Berechtigten in dem Kaufvertrag eine Unterschriftenzeile eingebaut werden?

Dabei sind wir auf die Frage gestoßen, ob man Grundschulden dann auch bei Nichtanwesenheit aller Grundschuldbesteller beurkunden darf, sondern dass die Grundschuldbesteller auch nacheinander kommen könnten?

Vielleicht kann jmd. helfen.
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